| Geldgeschenke in der Familie als Steuersparmodell |
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| Dienstag, 04 März 2008 | |
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Mit Schenkungen an den Nachwuchs das Vermögen aufteilen und so die Steuerlast deutlich mindern – eine Empfehlung des Bankenverbands. (verpd) Familien sollten nach Ansicht des Bundesverbands Deutscher Banken prüfen, ob sie nicht durch Schenkungen von Vermögensteilen an ihre Kinder die Steuerlast ganz legal vermindern sollten.Kindern stehen ebenso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu, die sich bei ihnen immerhin auf rund 8.500 Euro summieren. Steuerlich zu beachten ist allerdings, dass mit der Schenkung die Verfügungsgewalt über das Kapital nicht mehr bei den Eltern liegt. Auch könnte der Sprössling Ideen entwickeln, die nicht im Interesse der Eltern liegen. Freibeträge machen hohe Kapitaltransfers möglichKinder können mit folgenden Steuerbefreiungen für 2008 rechnen, falls sie ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen haben: Pro Kind ergibt sich so ein steuerfreier Anspruch von bis zu 8.501 Euro an Zinsen und anderen Einnahmen aus Kapitalvermögen. Bei einer Verzinsung des Kapitalvermögens von beispielsweise vier Prozent würden danach die Erträge aus einem Kapitalvermögen von 212.525 Euro noch steuerfrei bleiben. Der Spielraum für eine Schenkung ist also erheblich. Steuerfreie Schenkungsgrenze beachtenDie Schenkung von Vermögen an Kinder ist bis zu einem Betrag von maximal 205.000 Euro schenkungssteuerfrei. Und nach den Plänen der Erbschaftssteuerreform könnte der Betrag noch auf 400.000 Euro steigen. Das steuerfreie Vorerbe oder die Schenkung kann für jedes Kind nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden, was etwa auch für Immobilien gilt. Der Bankenverband macht allerdings darauf aufmerksam, dass eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie nur anerkannt wird, wenn sie den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Eltern können nicht mehr ohne Weiteres auf Kapital und Zinsen für eigene Zwecke zurückgreifen, sobald ein Konto oder Depot auf den Namen des Kindes eingerichtet wurde. Ansonsten werden ihnen die Zinsen selbst zugerechnet. Altersgrenze der Kinder von 18 Jahren beachtenBei Kindern, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und die sich noch in Ausbildung befinden, muss nach Angaben des Bankenverbands berücksichtigt werden, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag für die Eltern ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen der Kinder aus Kapitalvermögen wegfallen. Zudem müssen Kinder mit hohen Einkünften eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Auch für andere Fördermaßnahmen wie etwa BAföG müssen bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen beachtet werden. |
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