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Förderung der privaten Altersvorsorge wird ausgebaut PDF Drucken E-Mail
News - Neues aus der Versicherungswelt
Dienstag, 04 März 2008

Die Koalitionsspitzen haben sich auf die Eckpunkte zu Wohn-Riester und einen Riester-Bonus für junge Erwachsene verständigt.

Künftig wird auch der Kauf eines Eigenheims in die staatlich geförderte, private Altersvorsorge einbezogen. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, bevor er 21 Jahre alt ist, soll einen einmaligen Bonus in Höhe von 100 Euro bekommen. Auf diese Eckpunkte hat sich die Große Koalition verständigt.

Die Eigenheim-Rente wird kommen – und alle Riester-Vorteile umfassen und insbesondere jungen Familien helfen, selbst genutztes Wohneigentum aufzubauen oder zu erwerben.

Das Wohn-Riester-Modell ersetzt die seit 2007 ausgelaufene Eigenheimzulage und soll die Nachfrage nach selbst genutztem Wohneigentum wieder ankurbeln.

Künftig voller Zugriff auf Riester-Sparkapital

Nach den Plänen dürfen Riester-Sparverträge künftig zu 100 Prozent für den Bau oder Kauf von Wohneigentum eingesetzt werden. In einem ersten Entwurf war nur die Entnahme von maximal 75 Prozent vorgesehen gewesen.


Eine Lösung fanden die Koalitionäre auch für die mit der staatlich geförderten Riester-Vorsorge verbundene nachgelagerte Besteuerung bei Renteneintritt. Jetzt soll es ein fiktives Wohn-Förderkonto geben, auf dem die in der Immobilie gebundenen, steuerlich geförderten Beträge erfasst werden.

Wenn der Wohneigentümer das Rentenalter erreicht, soll er entscheiden können, ob er seine Steuerschuld auf einmal begleicht, wobei ein Nachlass von 30 Prozent winkt, oder den Betrag über einen längeren Zeitraum abbezahlt.

Nach dem Willen der Koalition soll das Eigenheim-Rentengesetz bis zum Sommer verabschiedet werden und rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Warnung vor Bürokratiekosten

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) äußerte sich kritisch zu dem Wohn-Riester-Modell mit fiktiven Wohn-Förderkonten.

GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth befürchtet unsinnige Bürokratiekosten für die Branche, wenn die Anbieter von Riester-Verträgen trotz der Entnahme des gesamten Ersparten ihre ehemaligen Kunden über Jahre hinaus über die Entwicklung eines fiktiven Wohn-Förderkontos unterrichten müssten.

Dies sei für die Versicherungs-Unternehmen nicht hinnehmbar, erklärte Fürstenberg, der eine marktgerechte Lösung einforderte.

Nun doch Einsteigerbonus für Jüngere

Die Koalitionsfraktionen verständigten sich darüber hinaus auf allgemeine Verbesserungen bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge:

  • ·    Es soll ein Berufseinsteigerbonus von 100 Euro für diejenigen gewährt werden, die unter 21 Jahre alt sind und einen Sozialversicherungs-pflichtigen Arbeitsplatz haben oder im Rahmen eines Beamtenverhältnisses beschäftigt sind.
  • ·    Die staatliche Förderung soll auf Fälle der Erwerbsunfähigkeit ausgedehnt werden.
  • Künftig wird auch der Kauf eines Eigenheims in die staatlich geförderte, private Altersvorsorge einbezogen. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, bevor er 21 Jahre alt ist, soll einen einmaligen Bonus in Höhe von 100 Euro bekommen. Auf diese Eckpunkte hat sich die Große Koalition verständigt.

    Die Eigenheim-Rente wird kommen – und alle Riester-Vorteile umfassen und insbesondere jungen Familien helfen, selbst genutztes Wohneigentum aufzubauen oder zu erwerben.

    Das Wohn-Riester-Modell ersetzt die seit 2007 ausgelaufene Eigenheimzulage und soll die Nachfrage nach selbst genutztem Wohneigentum wieder ankurbeln.

    Künftig voller Zugriff auf Riester-Sparkapital

    Nach den Plänen dürfen Riester-Sparverträge künftig zu 100 Prozent für den Bau oder Kauf von Wohneigentum eingesetzt werden. In einem ersten Entwurf war nur die Entnahme von maximal 75 Prozent vorgesehen gewesen.

    Eine Lösung fanden die Koalitionäre auch für die mit der staatlich geförderten Riester-Vorsorge verbundene nachgelagerte Besteuerung bei Renteneintritt. Jetzt soll es ein fiktives Wohn-Förderkonto geben, auf dem die in der Immobilie gebundenen, steuerlich geförderten Beträge erfasst werden.

    Wenn der Wohneigentümer das Rentenalter erreicht, soll er entscheiden können, ob er seine Steuerschuld auf einmal begleicht, wobei ein Nachlass von 30 Prozent winkt, oder den Betrag über einen längeren Zeitraum abbezahlt.

    Nach dem Willen der Koalition soll das Eigenheim-Rentengesetz bis zum Sommer verabschiedet werden und rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

    Warnung vor Bürokratiekosten

    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) äußerte sich kritisch zu dem Wohn-Riester-Modell mit fiktiven Wohn-Förderkonten.

    GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth befürchtet unsinnige Bürokratiekosten für die Branche, wenn die Anbieter von Riester-Verträgen trotz der Entnahme des gesamten Ersparten ihre ehemaligen Kunden über Jahre hinaus über die Entwicklung eines fiktiven Wohn-Förderkontos unterrichten müssten.

    Dies sei für die Versicherungs-Unternehmen nicht hinnehmbar, erklärte Fürstenberg, der eine marktgerechte Lösung einforderte.

    Nun doch Einsteigerbonus für Jüngere

    Die Koalitionsfraktionen verständigten sich darüber hinaus auf allgemeine Verbesserungen bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge:

  • ·    Es soll ein Berufseinsteigerbonus von 100 Euro für diejenigen gewährt werden, die unter 21 Jahre alt sind und einen Sozialversicherungs-pflichtigen Arbeitsplatz haben oder im Rahmen eines Beamtenverhältnisses beschäftigt sind.
  • ·    Die staatliche Förderung soll auf Fälle der Erwerbsunfähigkeit ausgedehnt werden.
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