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Wichtig ! - Die Basisrente - staatlich gefördert PDF Drucken E-Mail
News - Neues aus der Versicherungswelt
Samstag, 18 August 2007
Die Basisrente garantiert im Alter ein zusätzliches Monatseinkommen, das lebenslang gezahlt wird, egal, wie alt der Versicherte wird. Das Versicherungsunternehmen übernimmt das nicht vorhersehbare Langlebigkeitsrisiko, also das Risiko, wie lange der Kunde lebt und Rente erhält.

Die Rentenzahlung endet mit dem Tod des Versicherten. Auf Wunsch kann ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz für die Absicherung des Ehepartners und der Kinder vereinbart werden. Eine zusätzliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann ebenfalls in den Vertrag eingeschlossen werden.

Die Basisrente passt sich dem persönlichen Bedarf flexibel an. So können die Beiträge monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich eingezahlt werden. Möglich sind Extrazahlungen. Es gibt keinen Mindestbeitrag. Je nach finanzieller Lage kann der Kunde die Höhe der Einzahlungen bestimmen.

Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können die Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Ab dem Jahr 2025 sind 100 Prozent der eingezahlten Beiträge abzugsfähig - bei Singles 20.000 Euro, bei Verheirateten 40.000 Euro.

Von 2005 bis 2025 gilt eine Sonderregelung. Im Jahr 2006 konnten 62 Prozent der Vorsorgebeiträge (12.400 bei Singles, 24.800 bei Verheirateten) von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz erhöht sich in den kommenden Jahren jeweils um weitere zwei Prozent, bis die volle Absetzbarkeit erreicht ist.

 
Wie viel kann in eine Basisrente einbezahlt werden?

Beispiel Ansparphase: lediger Arbeitnehmer; 30.000 Euro Bruttoeinkommen.*

Stand 2006
Maximalvolumen Basisrente      
Sonderausgabenabzug- Höchstbetrag 20 000    
abzüglich Beitrag gesetzliche Rentenversicherung -5 850    
  14 150    
Maximalvolumen Basisrente      
abzugsfähig 14 150 x 62%   = 8 773
Sonderausgabenabzug gesetzliche Rentenversicherung    
berücksichtigungsfähig 5 850 x 62% = 3 627
abzüglich Arbeitgeberbeitrag gesetzliche Rentenversicherung   - 2 925
abzugsfähig     702
Sonderausgaben insgesamt     9 475

* siehe auch Broschüre: Die neue Rente, S. 17 und 18.

Vorteile für ältere Sparer

Besonders lohnend ist die Basisrente für ältere Sparer, die einige Jahre vor Eintritt in den Ruhestand hohe Einmalbeiträge in eine lebenslange Altersvorsorge investieren wollen.

  

 Varianten der Basisrente

 

Die Basisrente mit und ohne Todesfallleistung


Basisrenten eignen sich grundsätzlich für alle Personen, die den Sonderausgaben-Abzug nutzen können. Bei Rentenbeginn wird die Rente lebenslang monatlich ausgezahlt.

Wer Angehörige für den Todesfall absichern will, hat verschiedene Möglichkeiten. Die Leistung kann fällig werden, wenn der Versicherte bereits vor Rentenbeginn stirbt oder im Todesfall während des Rentenbezuges. Wenn keine Vereinbarungen getroffen wurden, wird bei Tod keine Leistung fällig.


Die Basisrente mit Investmentfonds


Diese Versicherung ist speziell für Vorsorgesparer gedacht, die bei der Kapitalanlage ein höheres Risiko eingehen wollen. Die Anlage erfolgt in der Regel vollständig in Investmentfonds entsprechend der vom Kunden gewählten Anlagestrategie. Vor dem erstmaligen Rentenbezug wird der Wert des bis dahin angesparten Vorsorgekapitals ermittelt und während der Rentenzahldauer wie bei einer klassischen Rentenversicherung angelegt.

Bei diesem Produkt ist zu beachten, dass die Höhe der späteren Rente von der Wertentwicklung der Fonds beziehungsweise von der Börsenentwicklung abhängt. Wer Verlustrisiken vermeiden will, kann eine Garantieleistung vereinbaren. Dabei wird ein Teil des Beitrages dafür verwendet, dass bei Rentenbeginn in jedem Fall die bis dahin eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.


Die Sofortrente


Wie bei der klassischen privaten Rentenversicherung gibt es auch bei der Basisrente die Produktvariante "Sofortrente". Sie eignet sich für rentennahe Jahrgänge, die  steuerbegünstigt ein lebenslanges Einkommen aus vorhandenem Kapital erzielen wollen. Bei der Sofortrente zahlt der Kunde einen hohen Einmalbeitrag, aus dem sofort eine lebenslange Rente fließt.
    
Zusatzbausteine

Auf Wunsch kann die Basisrente mit verschiedenen Zusatzbausteinen kombiniert werden, die wichtige Lebensrisiken absichern.

Für den Todesfall bietet sich die Vereinbarung einer Rente für Hinterbliebene Ehegatten und Kinder an. Andere Personen können in den Schutz nicht eingeschlossen werden. Die Vereinbarung des Hinterbliebenenbausteins ist auch nachträglich noch möglich etwa bei Heirat und/oder dann, wenn sich Nachwuchs einstellt.

Auf Wunsch kann eine zusätzliche Risikolebensversicherung angehängt werden, aus der die Angehörigen eine einmalige Kapitalleistung erhalten.

Die zusätzliche Vereinbarung einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsvorsorge ist ebenfalls möglich. Folgende Leistungen können vereinbart werden:

  • die Befreiung von weiterer Beitragszahlung bei vollem Erhalt der versicherten Alters- und gegebenenfalls Hinterbliebenenrente sowie
  • eine Berufsunfähigkeitsrente bis maximal zur Höhe der Altersrente.

Zu beachten ist: Damit der Versicherungsbeitrag steuerlich abzugsfähig bleibt, darf der Beitrag für die in den Vertrag eingeschlossenen Zusatzbausteine zusammen nicht mehr als 49,99 Prozent des Gesamtbeitrages ausmachen. Die Leistungen aus den Zusatzversicherungen sind steuerpflichtig, ab 2040 in voller Höhe, bis dahin anteilig nach der Übergangsregelung.

Kleines Lexikon zur Basisrente

Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.

Hinterbliebenenschutz: Die Basisrente folgt dem Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung und ist nicht vererbbar. Allerdings kann ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz in den Vertrag eingeschlossen werden, der Angehörige wahlweise in der Ansparphase und/oder in der Phase des Rentenbezugs absichert. Wer weiteren Risikoschutz benötigt, kann eine Risikolebensversicherung abschließen.

Höchstbeitrag: Die staatliche Förderung der Basisrente erstreckt sich auf höchstens 20.000 Euro bei Singles, 40.000 Euro bei Verheirateten.

Kapitalisierung: Die Auszahlung des gesamten Vorsorgekapitals in einer Summe oder in Teilen ist bei der Basisrente nicht vorgesehen.

Nachgelagerte Besteuerung: Das Alterseinkünftegesetz hat die schrittweise Versteuerung aller Altersruhegelder eingeleitet. Im Gegenzug werden die Beiträge zur gesetzlichen Rente und zur Basisrente nach und nach von der Steuer befreit.

Sonderausgabenabzug: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Basisrente können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Staatliche Förderung: Der Staat unterstützt Bürger, die mit einer Basisrente für ihr Alter vorsorgen wollen. Dabei gewährt er keine staatliche Zulage wie bei der Riesterrente, sondern beteiligt sich über steuerliche Erleichterungen an der Finanzierung der privaten Vorsorge.

Vorzeitige Verwertung: Damit ist die Auflösung eines Vertrages bei Arbeitslosigkeit gemeint, um das Vorsorgevermögen aufzubrauchen. Vor einer solchen Verwertung ist die Basisrente ebenso wie Riester- und Betriebsrenten geschützt. Die Bundesanstalt für Arbeit oder die Sozialämter haben keinen Zugriff auf diese Altersvorsorge.

 

Info mit Kleines Lexikon zur Basisrente

Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.

Hinterbliebenenschutz: Die Basisrente folgt dem Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung und ist nicht vererbbar. Allerdings kann ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz in den Vertrag eingeschlossen werden, der Angehörige wahlweise in der Ansparphase und/oder in der Phase des Rentenbezugs absichert. Wer weiteren Risikoschutz benötigt, kann eine Risikolebensversicherung abschließen.

Höchstbeitrag: Die staatliche Förderung der Basisrente erstreckt sich auf höchstens 20.000 Euro bei Singles, 40.000 Euro bei Verheirateten.

Kapitalisierung: Die Auszahlung des gesamten Vorsorgekapitals in einer Summe oder in Teilen ist bei der Basisrente nicht vorgesehen.

Nachgelagerte Besteuerung: Das Alterseinkünftegesetz hat die schrittweise Versteuerung aller Altersruhegelder eingeleitet. Im Gegenzug werden die Beiträge zur gesetzlichen Rente und zur Basisrente nach und nach von der Steuer befreit.

Sonderausgabenabzug: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Basisrente können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Staatliche Förderung: Der Staat unterstützt Bürger, die mit einer Basisrente für ihr Alter vorsorgen wollen. Dabei gewährt er keine staatliche Zulage wie bei der Riesterrente, sondern beteiligt sich über steuerliche Erleichterungen an der Finanzierung der privaten Vorsorge.

Vorzeitige Verwertung: Damit ist die Auflösung eines Vertrages bei Arbeitslosigkeit gemeint, um das Vorsorgevermögen aufzubrauchen. Vor einer solchen Verwertung ist die Basisrente ebenso wie Riester- und Betriebsrenten geschützt. Die Bundesanstalt für Arbeit oder die Sozialämter haben keinen Zugriff auf diese Altersvorsorge.

 

Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter www.versicherungen-klipp-und-klar.de" www.versicherungen-klipp-und-klar.de der neutralen Informationsseite der Deutschen Versischerer im Internet.

 
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