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Höherstufung der Pflegeklasse ohne Demenz |
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Montag, 24 April 2006 |
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Februar 2006 - Pflegeheime können aus eigenem Recht die Höherstufung eines Bewohners bei der Pflegeversicherung beantragen, wie kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden hat. Allerdings wird bei der Berechnung der Pflegestufe und -klasse Demenzbedingter Betreuungsbedarf weiterhin nicht berücksichtigt.Laut den Grundsatzurteilen aus Kassel sichert das Grundgesetz den Heimen eine leistungsgerechte Vergütung, die sie bei Bedarf auf dem Klageweg geltend machen können. Bei der Berechnung der Pflegeklasse bleiben auch bei Heimbewohnern die medizinische Pflege und die soziale Betreuung weiterhin unberücksichtigt, bekräftigte das BSG. Dies sei im Sozialgesetzbuch so festgelegt. In Deutschland werden 600 000 Menschen in Pflegeheimen betreut. Diese haben kein eigenes Interesse daran, eine höhere Pflegestufe zu beantragen, weil dies neben höheren Leistungen der Pflegeversicherung automatisch auch zu einem höheren Eigenanteil führt.
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