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News - Versicherungsrecht
Dienstag, 24 Juli 2007

Das neue Umweltschadensgesetz könnte die deutsche Wirtschaft teuer zu stehen kommen. Anders als allgemein geglaubt gilt es nämlich rückwirkend.

(verpd) Das neue Umweltschadensgesetz könnte für Unternehmen schneller teuer werden, als gemeinhin erwartet. Das Gesetz tritt zwar erst am 14. November in Kraft, Unternehmen haften aber bereits für Schäden, die seit dem 30. April entstanden sind. Einige Anbieter bieten Policen, die auch rückwirkend für Schäden aufkommen. Diese Schäden doch dürfen jedoch bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt sein.

Sozusagen in letzter Minute hat der Gesetzgeber noch eine wesentliche Änderung vorgenommen. Deshalb ist der Handlungsdruck groß, so dass sich Betriebe so schnell wie möglich um Versicherungsschutz kümmern sollten.


Weitreichende Haftung

Das Umweltschadensgesetz verschärft für Unternehmen die Haftung für Umweltschäden: Bislang hafteten sie nur für Vermögens- und Personenschäden. Künftig müssen sie auch für Schäden an Boden und Gewässern sowie der Biodiversität (Arten und natürliche Lebensräume) aufkommen.

Unternehmen, deren Tätigkeit der Gesetzgeber als besonders gefährlich eingestuft hat, unterliegen dabei der Gefährdungshaftung. Bei allen anderen setzt die Haftung ein Verschulden voraus.

Ist der Schaden eingetreten, trägt das Unternehmen alle Kosten – von der Schadenbeseitigung bis zur Wiederansiedlung von Flora und Fauna.

 
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