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Im Ausland die Lichtpflicht bei Tage beachten PDF Drucken E-Mail
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Dienstag, 24 Juli 2007

In welchen Reiseländern Autofahrer auch im Hochsommer nur beleuchtet unterwegs sein dürfen und mit welchen Geldbußen Vergessliche rechnen müssen

(verpd) In vielen europäischen Nachbarländern gilt ganztägig: Licht an beim Autofahrern. Wer (auch tagsüber) ohne Licht erwischt wird, muss mit teilweise empfindlichen Geldbußen rechnen.

Um nicht die Urlaubskasse unnötig zu belasten, sollten Urlauber die Lichtpflicht in diversen Reiseländern beachten, wenn sie im europäischen Ausland mit dem Auto unterwegs sind.

Bis zu knapp 200 Euro Strafe

Denn wer in europäischen Nachbarländern mit Ganztages-Lichtpflicht ohne Licht beim Autofahren angehalten wird, muss dafür mitunter tief in die Tasche greifen. Auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

So werden beispielsweise in Polen mehr als 50 Euro fällig, wenn man ohne Licht erwischt wird – und in Norwegen gar beinahe 200 Euro.


Immer Licht an in:


Nach Informationen des ADAC herrscht in folgenden 15 Reiseländern eine ganztägige Lichtpflicht:

·            Dänemark

·            Estland

·            Finnland

·            Island

·            Kroatien

·            Lettland

·            Norwegen

·            Österreich

·            Schweden

·            Slowenien

·            Mazedonien

·            Montenegro

·            Tschechien

·            Rumänien.

 

Begrenzte Lichtpflicht


In Italien und Ungarn gilt die Lichtpflicht ebenfalls ganzjährig, jedoch nur außerhalb geschlossener Ortschaften, in Portugal ganzjährig auf bestimmten Strecken. Zeitlich begrenzt ist die Lichtpflicht in Litauen (1. November bis 31. März) und der Slowakei (15. Oktober bis 15. März),

In Bulgarien, Deutschland, der Schweiz und Frankreich wird hingegen nur empfohlen, ganztätig mit Licht zu fahren. Geldbußen gibt es in den vier letztgenannten Ländern jedoch nicht für das Fahren ohne Licht.
 
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