| Mehr steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige! |
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| Montag, 24 April 2006 | |
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Der Bundesrat hat zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung Stellung genommen. Mit diesem Gesetz sollen Privathaushalte als Arbeitgeber stärker gefördert werden. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt das Gesetz insbesondere vor dem Hintergrund, dass es Familien zugute kommt, in denen Pflegebedürftige im Sinne der Pflegeversicherung ambulant betreut werden. Diese können jetzt einen höheren Betrag von bis zu 6000 Euro pro Jahr, bisher waren es 3000 Euro pro Jahr, an Pflege- und Betreuungskosten von der Steuer absetzen. Davon können wie bisher 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Des Weiteren wird das Gesetz eine wichtige vorbeugende Maßnahme gegen die bundesweit immer weiter um sich greifende Schwarzarbeit in der Pflege darstellen. Denn, in dem Maße wie der Bund die Pflegebedürftigen und deren Angehörige mit zusätzlichen Mitteln ausstattet, werden legale Beschäftigungen in der Pflege gefördert. Die Leistungen professioneller Pflegedienste werden noch attraktiver. |
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