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Bevor die Wohnung unter Wasser gerät PDF Drucken E-Mail
News - Versicherungsrecht
Mittwoch, 11 Juli 2007

Mit wenig Aufwand lassen sich Zuleitungen von Waschmaschinen und Geschirrspülern gegen das unbeabsichtigte Auslaufen sichern. Wer zahlt, wenn trotzdem etwas passiert.

(verpd) Eine häufige Ursache von Wasserschäden in Wohnungen sind defekte Zuleitungen von Waschmaschinen und Geschirrspülern. Vorbeugen ist ratsam und einfach.

Zuleitungsschläuche von Haushaltsgeräten können – zum Beispiel durch Alterung – undicht werden. Die Folge: binnen kürzester Zeit können große Mengen Wasser auslaufen und die Wohnung mitsamt Inventar sowie darunter liegende Räume beschädigen.

Außer dem eigenen Schaden müssen Mieter dann in der Regel auch noch dem Vermieter die eventuell notwendigen Reparaturkosten am Gebäude sowie gegebenenfalls geschädigten Nachbarn die Instandsetzung des Inventars ersetzen.


Damit es nicht soweit kommt

Die Gefahr eines solchen Malheurs lässt sich ganz entscheidend verringern: Am billigsten ist es, Wasch- oder Spülmaschine nur unter Aufsicht laufen zu lassen und nur während dieser Zeit den Wasserhahn geöffnet zu haben. Platzt dabei ein Schlauch und wird dann sofort der Wasserhahn geschlossen, kann erst gar nicht viel Wasser auslaufen.

Bequemer lässt sich dieser Schutz durch ein so genanntes Aquastopp-System einrichten. Es enthält ein Sicherheitsventil, das bei einem defekten Zuleitungsschlauch die Wasserversorgung der Maschine unterbricht.

Manche neueren Wasch- und Spülmaschinen haben diese Sicherheitseinrichtung bereits serienmäßig eingebaut. Alle anderen Maschinen können ab etwa 20 Euro pro Gerät nachgerüstet werden.

Wann die Versicherung zahlt

Wer eine solche Sicherung benutzt, verringert die Unfallgefahr erheblich. Wenn trotzdem noch etwas passiert, besteht für den Schaden am eigenen Inventar Schutz durch die Hausratversicherung. Notwendige Reparaturen am eigenen Haus übernimmt die Gebäudeversicherung, sofern durch sie Leitungswasserschäden mitversichert sind.

In beiden Policen sind leichtsinnig (Fachjargon: „grob fahrlässig“) selbst verursachte Schäden oftmals nicht mitversichert. Das ist in diesem Falle der unbeaufsichtigte Betrieb der Geräte oder das Offenlassen der Wasserhähne außerhalb des Betriebs, ohne dass eine Aquastopp-Einrichtung aktiv ist.

Haftpflicht-Police für den Fremdschaden

Wenn durch auslaufendes Wasser das Inventar in einer Nachbarwohnung oder die Bausubstanz des Vermieters beschädigt wird, ist das ein Fall für die Privathaftpflicht-Police. Sie tritt dann ein, wenn durch eigenes Verschulden ein Dritter zu Schaden kommt und man gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Geschädigte Vermieter und Nachbarn sind allerdings gut beraten, vorrangig ihre eigene Gebäude- bzw. Hausratversicherung das Malheurs regulieren zu lassen, denn die übernehmen bei zerstörten Gegenständen den Neuwert. Haftpflichtversicherungen zahlen dagegen stets nur den gesetzlichen Anspruch, und das ist der Zeitwert.

 
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