| Rückkehr in die Krankenversicherung |
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| News - Versicherungsrecht | |
| Mittwoch, 11 Juli 2007 | |
Seit Anfang Juli müssen ehemals privat Versicherte, die derzeit ohne Krankenversicherungs-Schutz dastehen, wieder in der privaten Krankenversicherung aufgenommen werden. Für wen das gilt.(verpd) Seit dem 1. Juli müssen private Krankenversicherer bisher Unversicherte, die der Privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, auf Antrag aufnehmen, wenn auch nur zum Standardtarif. Niemand weiß bisher, wie viele Personen dafür in Frage kommen, und welches Interesse diese an der Versicherung haben. Mit dem 1. Juli ist eine Erweiterung des SGB V (Sozialgesetzbuch V) in Kraft getreten. Der neue § 315 sieht vor, dass bisher Unversicherte auf deren Verlangen hin in den Standardtarif aufzunehmen sind. Nur wer zweifelsfrei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuzuordnen ist, kann sich schon seit 1. April bei einer Krankenkasse wieder aufnehmen lassen. Damit kommen vor allem ehemalige PKV-Versicherte, Selbstständige und Beamte als Kunden für den Standardtarif in Frage. Keiner kennt die genauen ZahlenDie Ratingagentur Fitch schätzt, dass bis Ende 2007 rund 20.000 Unversicherte den Standardtarif wählen könnten und damit die Versichertenzahl in diesem Tarif verdoppelt wird. Vor allem die Zahl von heute nur knapp über 1.000 Versicherten könnte sich vervielfachen, die den Beitrag nicht oder nicht vollständig selbst aufbringen können und von der Versicherten-Gemeinschaft getragen werden müssen. Bisher scheint das Interesse an einer Aufnahme noch gering zu sein, weiß die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Nach ihren Informationen haben sich erst 15.000 Nichtversicherte bei den Krankenkassen gemeldet, nur 2.200 hätten bereits bei einer PKV-Gesellschaft angefragt. Gesundheitsprüfung, aber ohne FolgenFür die Aufnahme in den Standardtarif wird zwar auch eine Gesundheitsprüfung vorgenommen, aber die Aufnahme darf weder verweigert noch durch Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse erschwert werden. Die Gesundheitsdaten werden allerdings benötigt, um den ab 2009 vorgesehenen Risikostruktur-Ausgleich zwischen den privaten Krankenversicherern zu organisieren. Der wird nötig, um die dann per Versicherungspflicht hinzukommenden Unversicherten und die auf Antrag in den neuen Basistarif wechselnden Personen finanzieren zu können. Denn zum einen müssen keine risikoadäquaten Prämien kalkuliert werden, und zum anderen müssen Prämiensenkungen bei Bedürftigkeit eingerechnet werden. Leistungen ähnlich der GKVDer Leistungsumfang ähnelt dem der GKV. Immerhin können Ärzte den 1,8-fachen Gebührensatz abrechnen, Zahnärzte den 2-fachen. Allerdings müssen sie dann auch Standardversicherte behandeln. Die Leistungen des Standardtarifs können auf den Seiten des PKV-Verbands nachgelesen werden, wo die entsprechenden Musterbedingungen zum Download angeboten werden. |
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