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News - Versicherungsrecht
Montag, 02 Juli 2007

Wie man verhindern kann, dass im Todesfall der geschiedene Ehepartner Leistungen aus einer Lebensversicherung bekommt.

(verpd) Mit dem Bezugsrecht von Lebensversicherungen wird festgelegt, wer das Geld ausgezahlt bekommt, falls der Versicherte stirbt oder das Ende der festgelegten Vertragslaufzeit erreicht ist.

So wie sich die Lebenssituation von Menschen im Laufe ihres Lebens ändern kann, sollte auch das Bezugsrecht von Lebensversicherungen immer wieder angepasst werden.

So kann es sehr ärgerlich sein, wenn die geschiedene Ehefrau noch in der Police als Begünstigte steht, obwohl es längst eine neue Lebensgefährtin gibt, die eigentlich mit der Lebensversicherung finanziell abgesichert werden sollte.

Jeder kann bedacht werden

Auch wenn noch Eltern vorgemerkt sind, obwohl das Geld nun der inzwischen gegründeten Familie zukommen soll, oder wenn verstorbene Personen als Bezugsberechtigte eingetragen sind, wird damit der eigentliche Wunsch des Versicherten nicht erfüllt.


Bedacht werden können nicht nur Verwandte, sondern jede Person, die man – vor allem im Falle des eigenen Todes – auf eigenen finanziellen Füßen stehen sehen will.

Bei Sterbegeld-Versicherungen sollte die Person ausgewählt werden, mit der noch zu Lebzeiten vereinbart wurde, dass sie die Beerdigung organisieren wird.

Begünstigten konkret benennen

Achtung: Auch der allgemeine Vermerk, dass die Erben das angesparte Kapital bekommen sollen, bringt zusätzlichen Ärger. Denn in dem Fall müssen die Erben einen Erbschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen, der nicht nur Geld kostet.

Die Prozedur kann auch dazu führen, dass sich die Auszahlung so weit verzögert, dass das Geld – unter anderem für die Bestattung – knapp werden kann.

Wird dagegen dem Versicherer eine bestimmte Person als bezugsberechtigt benannt, erhält diese die Versicherungsleistung ohne Umwege.

 
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