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So schützt man wertvolle Elektronik PDF Drucken E-Mail
News - Neues aus der Versicherungswelt
Montag, 02 Juli 2007

Bürotechnik kann nicht nur sehr teuer, sondern auch anfällig sein. Kommt es tatsächlich zu Schäden an den Geräten, brauchen Betriebe eine passende Versicherung, um nicht selbst zahlen zu müssen.

(verpd) Keine Berufsgruppe, keine Branche kommt heute ohne Computer und Co. aus. Wie wichtig die Elektronik ist, merken die meisten erst dann, wenn sie nicht mehr funktioniert oder gar gestohlen wurde.

Elektrische und elektronische Anlagen nehmen sowohl in Produktions- wie in Dienstleistungs-Unternehmen aller Größenordnungen oft die Schlüsselposition ein. Auch bei ausgereifter Technik, fachmännischer Bedienung und vorschriftsmäßiger Wartung sind Schäden und Ausfälle nicht immer zu vermeiden.

Mit einer Elektronik-Versicherung können Betreiber und Eigentümer elektronischer Anlagen für unvorhergesehene Zwischenfälle vorsorgen.


Menschliche, technische und elementare Ursachen

Versichert sind nach den Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE) in der Regel alle Geräte, Anlagen und Systeme der Büro-, Informations-, Kommunikations-, Sicherungs- und Melde- sowie Medizintechnik. Dazu gehören neben Computern zum Beispiel auch Faxgeräte, Kopierer, Telefonanlagen, elektromedizinische Geräte sowie Mess- und Prüftechnik.

Nicht nur bei Diebstahl, Einbruch-Diebstahl, Raub, Vandalismus oder Sabotage springt die Versicherung ein. Auch Schäden durch andere menschliche Ursachen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit beim Umgang mit der Technik sind eingeschlossen.

Daneben kann die Police bei technischen Havarien wie Überspannung, Kurzschluss, Ausfall von Steuerungs-Einrichtungen, bei Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlern am Gerät in Anspruch genommen werden.

Auch alle Schäden, die durch Feuer, Rauch, Blitzschlag und Hitze (Schmoren, Sengen, Glimmen), durch Löschmittel, Wasser und Feuchtigkeit sowie durch höhere Gewalt wie Sturm und Hochwasser verursacht werden, sind mit der Elektronik-Versicherung abgedeckt.

Reparatur oder Wiederbeschaffung

Ausgeschlossen sind neben Krieg und Kernenergie normale Alterungs- und Abnutzungs-Erscheinungen sowie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Der Schutz beschränkt sich zudem auf die im Vertrag bezeichneten Betriebsgrundstücke. Passiert hier eines der genannten Missgeschicke, ersetzt die Versicherung entweder die Kosten für Reparatur einschließlich der Aufräumarbeiten oder – bei Totalzerstörung beziehungsweise -verlust – den Wiederbeschaffungswert bis zur vollen Versicherungssumme, abzüglich eventueller Selbstbehalte.

Auch an den Gewinnausfall denken

Die Versicherungssumme berechnet sich aus dem Neuwert der versicherten Technik (Listenpreis oder Herstellungspreis) zuzüglich der Kosten für Verpackung, Fracht, Zoll und Montage. Bis zu einem Wert von etwa 250.000 Euro kann eine relativ preisgünstige Pauschal-Versicherung abgeschlossen werden.

Da die Elektronik-Versicherung als Sachversicherung nur für die Hardware aufkommt, können eine Software- und eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung eine sinnvolle Ergänzung darstellen.

Letztere springt ein, wenn durch Verlust oder Funktionsuntüchtigkeit der Elektronik die Geschäfte beeinträchtigt sind oder ganz ruhen müssen. Dann ist für einen vereinbarten Zeitraum ein finanzieller Ausgleich für entgangenen Gewinn sowie laufende Betriebskosten zu rechnen.

Beratung sinnvoll

Da es im Rahmen der gewerblichen Versicherungen eine große Produkt- und Variationsvielfalt gibt, sollten Versicherungslösungen immer individuell auf die Risiken des Unternehmens zugeschnitten sein.

Das spart nicht nur Geld, sondern auch böse Überraschungen im Schadensfall.

 
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