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Klage gegen Wahltarife PDF Drucken E-Mail
News - Neues aus der Versicherungswelt
Montag, 02 Juli 2007

Seit dem 1. April dürfen gesetzliche Kassen Wahltarife anbieten. Dass dabei auch Kostenerstattung von Zweibettzimmern und Chefarztbehandlung erlaubt sein soll, stößt bei den privaten Krankenversichereren auf heftigen Widerstand.

(verpd) Ein Schreiben aus dem Gesundheitsministerium ruft scharfe Worte der privaten Krankenversicherer hervor, die die Wahltarife der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als „Angriff auf marktwirtschaftliche Prinzipien“ kritisieren und für europarechtswidrig halten. Der erste Krankenversicherer hat bereits angekündigt, dagegen zu klagen.

Stein des Anstoßes war ein Schreiben aus dem Bundesgesundheits-Ministerium, das die Rechtmäßigkeit von GKV-Wahltarifen mit Kostenerstattung von Chefarztbehandlung und Zweibettzimmern bestätigt hatte. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hatte solche Tarife einer gesetzlichen Kasse Ende März als unbedenklich eingestuft.

Alles im grünen Bereich

„Die Bundesregierung hält die Rechtsauffassung des BVA, wonach der Kostenerstattungstarif nach § 53 Abs. 4 SGB V, soweit er für stationäre Leistungen gewährt wird, auch Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer im Krankenhaus beinhalten darf, für vertretbar“, so eine Sprecherin des Ministeriums.

Begründung: Eine solche Leistung stelle keine Ausweitung des Leistungskatalogs der GKV dar, sondern „lediglich eine höher vergütete Variante der GKV-Leistung ‚Krankenhausbehandlung’“.


Unrechtmäßiger staatlicher Eingriff

Hier sind die privaten Krankenversicherer entgegengesetzter Meinung. Denn das Angebot von GKV-Wahltarifen würde den gesetzlichen Kassen „einen staatlich geschützten Zugang zum Markt für Zusatzversicherungen“ öffnen und sei deshalb abzulehnen.

Solche Wahltarife stellten einen rechtswidrigen Eingriff des Staates „in einen funktionierenden privat organisierten Markt sowie in die Berufsfreiheit der privaten Krankenversicherungs-Unternehmen“ dar, wie es in der Stellungnahme vom Branchenverband der privaten Krankenversicherer (PKV-Verband) weiter heißt.

Durch die ungleichen Wettbewerbsbedingungen würden die privaten Krankenversicherer darüber hinaus gegenüber den gesetzlichen Kassen massiv benachteiligt – und „dadurch vom Markt verdrängt“.

Europarechtlicher Gesetzesverstoß

Deshalb sieht der Branchenverband in solchen Wahltarifen auch einen „Verstoß gegen europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht“, das nämlich nur für Sozialversicherungsträger „weitgehende Ausnahmen“ vorsehe.

„Mit dem Angebot spezieller Wahltarife für die Chefarztbehandlung und für die Unterbringung im Zweibettzimmer wären die gesetzlichen Krankenkassen aber ebenso Unternehmer im Zusatzversicherungs-Markt wie die privaten Krankenversicherungen“, so der Verband weiter.

Damit würden diese weit hinausgehen „über ihren gesetzlichen Auftrag der Sicherstellung medizinisch notwendiger Gesundheitsleistungen“, so dass es dann nicht mehr zulässig sei, gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherer weiterhin unterschiedlich in wettbewerbs- und steuerrechtlicher Hinsicht zu behandeln.

Erste Klage wird vorbereitet

In die gleiche Richtung zielt auch die Kritik eines privaten Krankenversicherers, der in diesen Wahltarifen einen frontalen Angriff der Krankenkassen auf den privatwirtschaftlichen Markt der Zusatzversicherungen sieht.

Obwohl die gesetzlichen Kassen grundsätzlich zwar Wahlleistungstarife anbieten dürften, überschritten die jetzt genehmigten Tarife deren Auftrag aber um ein Weites. Denn es sei zwar deren Aufgabe, für die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit medizinisch notwendigen Leistungen zu sorgen. Dazu gehörten jedoch gewiss nicht Chefarztbehandlung und Unterbringung in Einbettzimmern.

 
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