| Einheitliche Steuer für alle Sparformen |
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| News - Neues aus der Versicherungswelt | |
| Freitag, 29 Juni 2007 | |
Ab 2009 sollen Bundesbürger im Rahmen der sogenannten Abgeltungssteuer pauschal 25 Prozent auf private Kapitalerträge zahlen.(verpd) Die von der Großen Koalition geplante Einführung einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne wird von der deutschen Wirtschaft einmütig begrüßt. In einer gemeinsamen Erklärung von acht Spitzenverbänden – darunter auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) – wird der Übergang zu einem pauschalierten, anonymen Steuerabzug „an der Quelle“, den die Kreditinstitute oder Schuldner der Kapitalerträge vorzunehmen haben, ausdrücklich begrüßt. GDV sieht Wettbewerbsfähigkeit gestärktMit der Einführung der Abgeltungssteuer sieht der GDV bisherige Wettbewerbsnachteile der Lebensversicherung gegenüber Produkten der Fondsbranche verringert, erklärt Jürgen Wagner, Leiter der Abteilung Steuern beim GDV. Wagner bedauerte zwar, dass anders als noch im Referentenentwurf vorgesehen, Lebensversicherungen, die bereits nach geltendem Recht begünstigt sind, nicht in die Abgeltungssteuer eingezogen werden. Er begrüßte aber insgesamt den Wechsel zur Abgeltungssteuer. Wirtschaft wünscht sich niedrigeren AbgeltungssatzDie Wirtschaftsverbände wünschen sich einen geringeren Abgeltungssatz von 20 Prozent, in dem Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag bereits eingeschlossen wären. Der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) argumentiert, dass langfristige Veräußerungsgewinne, die etwa bei der privaten Altersvorsorge realisiert würden, geringer besteuert werden sollten. Ob die Finanzpolitiker von Union und SPD und insbesondere Finanzminister Peer Steinbrück noch an der Marke von 25 Prozent plus Kirchensteuer und Solidarbeitrag rütteln lassen, erscheint jedoch fraglich. Abgeltungssteuer bringt auch neue BürokratieAuf die mit dem Steuerabzug befassten Stellen kommen mit der Abgeltungssteuer nach Aussage der Spitzenverbände zusätzlich umfangreiche Verwaltungsaufgaben zu. Auf der anderen Seite fällt die Pflicht der Finanzinstitute weg, Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte erstellen zu müssen. Kirchensteuer mit TückenNeuen Regelungswust schafft nach Angaben von GDV-Steuerexperte Wagner die auf die Kapitalerträge zusätzlich zu erhebende Kirchensteuer. So ist bei den Kunden dann nach der Religionszugehörigkeit zu fragen, um damit die entsprechende Kirchensteuer einbehalten und zugleich den Abgeltungssteuersatz um einen Pauschalabschlag (Abzug als Sonderausgabe) reduzieren zu können. |
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