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Schutz gegen Umweltschäden PDF Drucken E-Mail
News - Neues aus der Versicherungswelt
Freitag, 29 Juni 2007

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sieht durch das neue Umweltschadensgesetz Risiken auf die Betriebe zukommen und empfiehlt den Abschluss einer Versicherung.

(verpd) Das neue Umweltschadensgesetz, das im Herbst in Kraft treten wird, bringt nach Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für die Unternehmen neue Herausforderungen, wobei für kleine und mittlere Betriebe der Wirrwarr an Regelungen zur Gefahrenabwehr und Schadenssanierung kaum noch zu durchschauen sei.

Als Neuerung können Behörden verlangen, dass ein für Umweltschäden verantwortlicher Betrieb nicht nur die gefährliche Tätigkeit einstellen, sondern auch den Ausgangszustand wieder herstellen muss. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) weist darauf hin, dass die neuen Risiken überwiegend nicht durch bisherige Umwelthaftpflicht-Modelle gedeckt seien.


Umweltschadensgesetz trifft Agrarwirtschaft und Gewerbe

Das Umweltschadensgesetz betrifft die breite Masse der landwirtschaftlich oder gewerblich Tätigen und Selbstständigen, die durch ihre Arbeit die Artenvielfalt, natürliche Lebensräume, Gewässer oder den Boden schädigen könnten.

Der DIHK kritisiert, dass nach EU-Recht jetzt einige Anlagen von vornherein grundsätzlich als gefährlich eingestuft würden. „Haftung, Gefahrenabwehr und Sanierung sind in diesen Fällen unabhängig vom etwaigen Fehlverhalten des Betreibers“, heißt es in dem DIHK-Papier.

GDV entwickelt Musterbedingungen

Um Versicherungslücken zu schließen, hat der GDV Musterbedingungen zur Umweltschadensversicherung erarbeitet. Diese sollen ein eigenständiges Konzept neben der Betriebs- und Umwelthaftpflicht-Versicherung bilden.

Der Versicherungsschutz soll sich den Angaben zufolge auf die Inanspruchnahme zur Sanierung eines Umweltschadens erstrecken. Auch ergänzende Sanierungen oder Ausgleichssanierungen sollten mitversichert werden.

DIHK: Länder sollen Unternehmen von Haftung freistellen

Die DIHK forderte die Bundesländer auf, die ihnen per Gesetz gegebene Möglichkeit zu nutzen und „nun unbedingt Unternehmen dann von der Haftung freizustellen, wenn sie sich an ihre Genehmigungsauflagen halten“.

Das Umweltschadensrecht sei nicht umfassend neu geordnet worden, so dass alle bisherigen Regelungen zur Gefahrenabwehr und Schadenssanierung in den unterschiedlichsten Gesetzen bestehen blieben, kritisiert der DIHK. Dieser Wirrwarr sei kaum zu durchblicken.

 
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