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News - Neues aus der Versicherungswelt
Freitag, 29 Juni 2007

Ans Steuer eines Autos darf man sich bereits mit 17 Jahren setzen, sofern ein mitfahrender Beifahrer bestimmte Voraussetzung erfüllt. Doch wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz?

(verpd) Auch siebzehnjährige Autofahrer dürfen in weiten Teilen Deutschlands eigene Autos versichern oder fremde Fahrzeuge steuern. Versicherungsschutz gewähren viele Gesellschaften mit speziellen Tarifen für solche Fälle.

Beim sogenannten „begleiteten Fahren” handelt es sich um einen Modellversuch, an dem elf Bundesländer teilnehmen und es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren erlaubt ist, ein Fahrzeug zu führen.

Was beachtet werden muss

Die Teenager dürfen einen Monat vor ihrem 17. Geburtstag ihre Fahrprüfung ablegen. Alleine dürfen sie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr jedoch nicht Autofahren: Bei jeder Fahrt muss eine Begleitperson mitfahren, die selbst mindestens 30 Jahre alt ist und mindestens seit fünf Jahren einen Führerschein besitzt.


Der Beifahrer darf darüber hinaus nicht angetrunken sein und mehr als 0,5 Promille im Blut haben. Eine billige Taxifahrt für ein betrunkenes Elternteil sollte man folglich unterlassen, um nicht den Versicherungsschutz zu riskieren.

Wichtig zu beachten: Nach dem 18. Geburtstag muss man einen Antrag stellen, damit die Prüfbescheinigung mit der Sondergenehmigung in einen normalen Führerschein umgewandelt wird.

Ältere kommen billiger weg

In vielen Autoversicherungspolicen ist zudem vereinbart, dass keine Personen unter 25 Jahre mit dem Pkw fahren. Durch diese Begrenzung auf erfahrene Fahrer wird die Prämie in der Regel ein gutes Stück billiger.

Lässt ein Versicherter einen jüngeren Fahrer als vereinbart ans Steuer, droht eine Strafprämie. Wer seine Versicherungsgesellschaft vorher darüber informiert, kommt billiger weg. Mit einem Zuschlag muss man allerdings auch dann rechnen: Denn Fahranfänger sind laut Unfallstatistik ein höheres Risiko als „alte Hasen“.

 
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