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Letzte Rettung für Unfallgeschädigte PDF Drucken E-Mail
News - Neues aus der Versicherungswelt
Freitag, 29 Juni 2007

Wenn der Verursacher eines Autounfalls den Schaden nicht ersetzt, springt die Verkehrsopferhilfe ein. Welche Leistungen Unfallopfer beanspruchen können.

(verpd) Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) hilft seit mehr als 40 Jahren, wenn ein Autofahrer den angerichteten Schaden nicht ersetzt.

Trotz gesetzlich vorgeschriebener Kfz-Haftpflichtversicherung kommt es im Straßenverkehr immer wieder zu Unfällen, bei denen das Crash-Fahrzeug nicht versichert ist, der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht oder der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Dann leistet die Verkehrsopferhilfe Ersatz. Sie zahlt, wenn ein Unfallopfer von keiner anderen Seite Entschädigung erhalten kann, beispielsweise durch die eigene Vollkaskoversicherung oder Krankenkasse.


Was die VOH zahlt

Die VOH stellt das Unfallopfer so, als wäre der Schädiger mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme versichert (Personen-Schäden bis zu 7,5 Millionen Euro und Sachschäden bis zu 500.000 Euro).

Allerdings werden bei Unfällen mit Fahrerflucht die Blechschäden und Sachfolgeschäden (zum Beispiel Abschlepp- und Mietwagenkosten) nicht ersetzt. Bei sonstigen Sachschäden (Kleidung, Ladung, Gepäck usw.) werden 500 Euro Selbstbehalt abgezogen.

Schmerzensgeld wird nur bei besonders schweren Verletzungen gezahlt – oder wenn erhebliche Dauerschäden eintreten.

Schon weit über 100.000 Fälle

Bisher wurden schon weit über 100.000 Entschädigungs-Anträge mit einer Schadensumme von deutlich über einer halben Milliarde Euro bearbeitet.

Das Geld, das Verkehrsopfer bekommen, speist sich aus einem Fonds, in den alle in Deutschland tätigen Kfz-Haftpflichtversicherer einzahlen.

 
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