| In Osteuropa unbedingt die Polizei rufen |
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| News - Neues aus der Versicherungswelt | |
| Donnerstag, 28 Juni 2007 | |
Was bei einem Auto-Unfall im Ausland die Schadenregulierung erleichtert.(verpd) Bei Auto-Unfällen im Ausland gilt es einige wichtige Besonderheiten zu beachten, die sich im Schadenfalle als unerlässlich erweisen können. Wie Verkehrsexperten empfehlen, sollte bei hohem Sachschaden, oder wenn Personen verletzt wurden, die Polizei gerufen werden. In einigen Ländern ist auch bei Bagatellschäden für die Schadenregulierung in jedem Fall ein polizeiliches Unfallprotokoll erforderlich: · Bulgarien, · Kroatien, · Slowenien, · Polen, · Rumänien, · Slowakei, · Tschechien und · Ungarn. Alles dokumentierenFür die Schadenregulierung ist es wichtig, den Unfallhergang und alle wichtigen Daten zu dokumentieren. Dazu gehören Adresse, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung des Unfallgegners sowie Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln. Empfohlen wird, den mehrsprachigen europäischen Unfallbericht mitzuführen. Das Formular ist unter anderem beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. bestellbar und bei den Kfz-Versicherern erhältlich. Bestätigungen einholenVerletzte sollten sich von einem Arzt des Reiselandes ein Attest ausstellen lassen, rät der Automobilklub. Bei Schmerzensgeld-Forderungen könne es sonst Probleme mit der ausländischen Haftpflichtversicherung geben. Bei einem Totalschaden sollte ein Kfz-Sachverständiger das Fahrzeug vor der Verschrottung begutachten. |
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