| Wenn der Oldie in die Werkstatt muss |
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| News - Rechtsprechung | |
| Donnerstag, 28 Juni 2007 | |
Welche Nutzungsausfall-Entschädigung einem Oldtimer-Besitzer nach einem Unfall zusteht, hat das Landgericht Berlin klargestellt.(verpd) Wird der Besitzer eines Oldtimers in einen Unfall verwickelt, so kann der Versicherer des Unfallverursachers nicht die Zahlung einer Nutzungsausfall-Entschädigung mit dem Argument verweigern, dass der Halter eines Oldtimers sein Fahrzeug nicht wirklich benötigt. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 8. Januar 2007 entschieden (Az.: 58 S 142/06). Berechnung unmöglich?Der 42 Jahre alte Porsche des Klägers wurde bei einem Unfall erheblich beschädigt. Zwischen den Parteien war unstreitig, dass der Kläger weder Schuld noch Mitschuld an dem Unfall hatte. Der Versicherer des Unfallverursachers wollte die Reparatur- und Sachverständigenkosten zahlen, nicht jedoch die vom Porsche-Fahrer geforderte Nutzungsausfall-Entschädigung. Denn ein Halter eines Oldtimers benötige sein Fahrzeug nicht wirklich, so die Argumentation des Versicherers. Außerdem hätten die Reparatur sowie die Erstellung des Gutachtens zu lange gedauert. Im Übrigen könne für ein so altes Fahrzeug unmöglich die Höhe einer möglichen Nutzungsausfall-Entschädigung festgestellt werden. Normales VerkehrsmittelDas sah das von dem Porsche-Besitzer angerufene Gericht anders. Es gab seiner Klage in vollem Umfang statt. Nach Auffassung der Richter kann auch ein Oldtimer ein ganz normales Verkehrsmittel sein, das nicht nur gelegentlich, sondern, wie vom Kläger behauptet, regelmäßig genutzt wird. Dass sowohl die Reparatur als auch die Ausfertigung des Gutachtens mit rund drei Wochen außergewöhnlich lange gedauert hatte, wollte das Gericht dem Kläger ebenfalls nicht anlasten. Denn schließlich sei die Erstellung eines Gutachtens für einen Oldtimer besonders zeitaufwendig und die Reparatur mit besonderen Risiken verbunden. Die Höhe der Nutzungsausfall-Entschädigung kann nach Auffassung des Gerichts auch bei einem Oldtimer anhand der üblichen Tabellen ermittelt werden. Dabei ist für ein sehr gut gepflegtes, 42 Jahre altes Fahrzeug der niedrigste Tabellenwert eines vergleichbaren Modells zugrunde zu legen, und dieser um zwei Gruppen herabzustufen. |
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