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Frührentner dürfen mehr hinzuverdienen PDF Drucken E-Mail
News - Neues aus der Versicherungswelt
Montag, 18 Juni 2007

Ab 1. Juli erhöhen sich die Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner im Teilrenten-Bezug.

(verpd) Ab dem 1. Juli gelten höhere Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner, die eine sogenannte Teilrente beziehen. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund mit.

Frührentner dürfen sich monatlich nur 350 Euro zu ihrer Rente hinzuverdienen, zwei Mal im Jahr sogar den doppelten Betrag. Sonst wird ihr Altersgeld gemindert – je nach Hinzuverdiensthöhe zu einem Drittel, der Hälfte oder zu zwei Dritteln.

Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze seine Rente aufbessern möchte, muss jedoch keine Hinzuverdienstgrenzen beachten – es sei denn, er bezieht Diäten als Bundestags- oder Europa-Abgeordneter.

Wie viel Frührentner hinzuverdienen dürfen

Ab dem 1. Juli 2007 dürfen Rentner unter 65 ein paar Euro monatlich mehr hinzuverdienen, bevor sie in die nächste Teilrenten-Stufe mit höherem Abschlag rutschen.

Neue Hinzuverdienstgrenzen für vorzeitige Altersrente (in Euro)

 


Alte Bundesländer

Neue Bundesländer

 


bisher

ab 1. Juli 2007

bisher

ab 1. Juli 2007

Vollrente

unverändert 350,00

Teilrente von 1/3

1.826,49

1.836,27

1.605,60

1.613,99

Teilrente von 1/2

1.371,83

1.379,18

1.205,93

1.212,23

Teilrente von 2/3

917,16

922,08

806,25

810,46

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

Wer die Hinzuverdienstgrenze für die Ein-Drittel-Teilrente überschreitet, verliert seinen Rentenanspruch komplett, so die Deutsche Rentenversicherung.


Neurentner werden im Rentenbescheid informiert

Zudem weist die Deutsche Rentenversicherung darauf hin, dass auch Teilrentenbezieher zwei Mal pro Jahr den doppelten Betrag hinzuverdienen dürfen, „ohne ihre Rentenzahlung zu gefährden.“

Die Beträge gelten für Durchschnittsverdiener und können unterschiedlich hoch ausfallen. Ausschlaggebend dafür ist auch der zuletzt versicherte Verdienst in den letzten drei Kalenderjahren vor Beginn der ersten Altersrente.

Während die individuellen Hinzuverdienstgrenzen Neurentnern im Rentenbescheid mitgeteilt würden, „sollten Personen, die schon länger Rente beziehen, ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen bei ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.“

Weitere Informationen sind im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter 0800 10004800 zu erhalten.

 
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