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Wenn der Sachwert die Versicherungssumme übersteigt PDF Drucken E-Mail
News - Neues aus der Versicherungswelt
Dienstag, 12 Juni 2007

Die Deckungssumme seiner Versicherungspolicen sollte man regelmäßig überprüfen. Sonst kann es im Schadenfalle ein böses Erwachen geben.

(verpd) Übersteigt der Sachwert die Versicherungssumme, spricht man von Unterversicherung. Denn dann ist bei einem Versicherungsobjekt nur ein Teil seines eigentlichen Wertes versichert.

Am geläufigsten ist der Begriff Untersicherung in der Hausratversicherung. Der Kunde entscheidet hier, zu welchem Wert er seinen Haushalt versichert. Im Schadenfall prüft der Versicherer, welchen Wert die versicherten Sachen am Schadentag gehabt haben. Liegt diese Summe höher als die Versicherungssumme, dann besteht Untersicherung.

In diesem Falle braucht der Versicherer den Schaden nicht voll ersetzen, sondern nur entsprechend dem versicherten Anteil.

Beispiel

Ein Beispiel: Der Hausrat hat einen Wert von 50.000 Euro, Versicherungssumme ist 25.000 Euro (50 Prozent des vorhandenen Wertes) und der Schäden beläuft sich auf 10.000 Euro. In diesem Falle wird von dem Schaden 5.000 Euro (50 Prozent) von der Versicherung getragen.


Faustformel hilft

Viele Hausratversicherer bieten ihren Kunden einen Schutz gegen Unterversicherung an. Dazu muss die Versicherungssumme nach einer Faustformel mit einem bestimmten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche errechnet werden. Je nach Anbieter werden zwischen 600 und 750 Euro als ausreichend angesehen.

Auch in der Wohngebäudeversicherung wird häufig ein Schutz gegen Unterversicherung angeboten.

Doch man sollte sich nicht blind auf Faustformeln verlassen, sondern den Wert der eigenen Sachen genau prüfen und regelmäßig nachrechnen. Das erspart überflüssige Prämien (bei zu hohen Summenschätzungen) und Verdruss im Schadenfall (bei Unterversicherung).

 
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