| Vorsicht Renovierung |
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| News - Versicherungsrecht | |
| Dienstag, 12 Juni 2007 | |
Welche Bauarbeiten der Hausratversicherung gemeldet werden müssen.(verpd) Wenn an Häusern größere Bauarbeiten vorgenommen werden, sollten die Bewohner an ihre Hausratversicherung denken. Im Rahmen von Renovierungen kann es zu sogenannten Gefahrerhöhungen kommen. Das ist zum Beispiel ein Baugerüst, über das Einbrecher leichter in die oberen Stockwerke eines Hauses gelangen können oder eine provisorische Dacheindeckung, die das Haus für Sturmschäden anfälliger macht. Kommt es, begünstigt durch eine solche Gefahrerhöhung, zu einem Schaden am Inventar der Bewohner, braucht der Hausratversicherer unter Umständen nicht zu zahlen. Er verlangt nämlich, dass ihm solche Änderungen der Risikoverhältnisse angezeigt werden. Vorsicht ObliegenheitsverletzungGeschieht dies nicht, kann sich der Versicherer darauf berufen, dass die vertraglichen Obliegenheiten verletzt wurden. Damit es nicht soweit kommt, sollten Versicherte bei zeitweisen oder dauerhaften Änderungen der Risikoverhältnisse stets ihren Versicherer informieren. Unter Umständen verlangt der für die Gefahrerhöhung einen Beitragszuschlag. Das dürfte aber leichter zu verkraften zu sein, als im Ernstfall ohne Versicherungsschutz dazustehen. |
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