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Feinstaub – wer sein Auto stehen lassen muss PDF Drucken E-Mail
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Donnerstag, 08 Februar 2007

Am 1. März dieses Jahres tritt die verschärfte Verordnung zur Luftreinhaltung in den Städten in Kraft. Ein neuer Online-Service des ADAC verspricht Aufklärung, mit welchem Fahrzeug man noch in bestimmte Städte fahren darf.

(verpd) Am 1. März 2007 wird es ernst. An diesem Tag tritt die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge in Kraft. In ausgewiesenen Gebieten, in denen bestimmte Luftschadstoffwerte erreicht oder überschritten werden, dürfen dann nur noch schadstoffarme Fahrzeuge fahren.

Aus diesem Grund stellt der ADAC auf seinen Internetseiten ein kostenloses Werkzeug zur Verfügung, mit dem nach wenigen Mausklicks ermittelt werden kann, ob man sein Fahrzeug bei besonders hohen Feinstaub-Immissionen stehen lassen muss oder nicht.

Ab März Fahrverbote

Angesichts globaler Klimaveränderungen und ständig wachsenden Verkehrs wurden auch im vergangenen Jahr die geltenden EU-Grenzwerte für Feinstaub in diversen deutschen Städten überschritten. Fahrverbote standen bislang allerdings nur als Drohung im Raum.

Doch ab 1. März ist es soweit: Wer dann mit einem Fahrzeug, das nicht bestimmten Umweltnormen entspricht und mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet ist, in einer der geplanten Umweltzonen erwischt wird, wird mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei bestraft.


Befahrungsverbote und Beschränkungen

Die Verbote und Fahrbeschränkungen in den Umweltzonen können sowohl temporär als auch auf Dauer ausgesprochen werden. So ist es durchaus denkbar, dass insbesondere Halter älterer Dieselfahrzeuge, die nicht mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden, bestimmte Regionen gar nicht mehr befahren dürfen.

Ob und unter welchen Voraussetzungen man mit dem eigenen Auto in Zukunft in einer der Umweltzonen fahren darf oder nicht, lässt sich auf einfache Weise mit dem neuen Online-Werkzeug des ADAC herausfinden. Nach Eingabe der Schadstoffschlüssel-Nummer aus dem Kfz-Schein wird angezeigt, ob man eine der begehrten Plaketten erwerben kann, die vor einem Befahrungsverbot schützen.

Unterschiedliche Plaketten

Da je nach Schadstoffklasse unterschiedliche Plaketten vergeben werden, erfährt man gleichzeitig, ob man durch Nachrüstung seines Autos, etwa durch einen Partikelfilter für Dieselfahrzeuge, in eine günstigere Klasse aufsteigen kann.

Unter dem Stichwort „Fragen und Antworten zur Plakettenverordnung“ werden außerdem die wesentlichen Neuerungen zusammengefasst. Hier erfährt man zum Beispiel, wo es die neuen Plaketten gibt und wie die Verbotszonen zu erkennen sind.

Übrigens: Auch der Deutsche Kraftfahrzeug Überwachungsverein (Dekra) stellt auf seinen Internetseiten zwei Rechner zur Verfügung, mit denen Nutzer weniger umweltfreundlicher Fahrzeuge feststellen können, ob sie durch eine Umrüstung künftig nicht nur ihren Geldbeutel, sondern auch die Umwelt schonen können .

 
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