| Neue Versicherungssteuersätze ab Januar 2007 |
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| News - Neues aus der Versicherungswelt | |
| Samstag, 09 Dezember 2006 | |
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Der Bundesrat hat mit der Anhebung der Umsatzsteuer auf 19% (Regelsatz) auch die Anhebung der Versicherungssteuer zum 01. Januar 2007 beschlossen.
Der neue Regelsteuersatz beträgt einheitlich 19% für die folgenden Versicherungssparten:Sachversicherungen, Haftpflichtversicherungen , Unfall -, Kraftfahrt- und Rechtsschutzversicherungen . Außerdem für Technische und Transportversicherungen.
Reduzierte Steuersätze gelten für:verbundene Hausratversicherungen mit Brandversicherung = 18% verbundene Gebäudeversicherungen mit Brandversicherung = 17,75% Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherungen = 14% Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr = 3,8% Seeschiffskaskoversicherungen = 3%
Weiterhin versicherungssteuerfrei bleiben die Sparten Lebensversicherungen, Private Rentenversicherungen und Private Krankenversicherungen.
StichtagDie neuen Steuersätze gelten für jeden ab dem 01.01.2007 fälligen Beitrag. Werden in 2007 Verischerungsprämien für zurückliegende Jahre erhoben, gilt grundsätzlich der neue Steuersatz. |
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