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EU-Vermittlerrichtlinie PDF Drucken E-Mail
Montag, 24 April 2006

Referentenentwurf liegt vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat den lange erwarteten Referentenentwurf zur EU-Vermittlerrichtlinie vorgelegt. Die in der Richtlinie angelegtenPflichten zur Information, Beratung und Dokumentation, die Kundengeldabsicherung, die Berufshaftpflichtversicherung sowie die Einrichtung einer Schlichtungsstelle entsprechen imWesentlichen der Vorlage aus dem Dezember 2004.

 

Einer der wichtigsten Gründe, warum sich die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie bisher so lange hingezogen hatte, war die fehlende Einigung auf eine verantwortliche Stelle für die Zulassung sowie für die Registrierung der Versicherungsvermittler.





Neu geregelt wurde jetzt das Zulassungsverfahren und die Übergangsregelungen für die Sachkundeprüfung. So sollen nach dem neuen Referentenentwurf die Industrie- und Handelskammern das Zulassungsverfahren übernehmen und das Vermittlerregister führen. Von der Sachkundeprüfung sollen Vermittler, die seit dem 31. August 2000 ununterbrochen tätig waren, befreit werden. Für Vermittler, die nach dem 31. August 2000 ihre Tätigkeitaufgenommen haben, wird für die Sachkundeprüfung eine Übergangszeit von zwei Jahren nach Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht eingeräumt. Vermittler, die nach Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich 01.01.2007) Ihre Tätigkeit aufnehmen wollen, können erst tätig werden, wenn sie die Sachkundeprüfung abgelegt haben oder eine Haftungserklärung eines Versicherungsunternehmens nachweisen können.

Nach dem vorliegenden Referentenentwurf soll die Umsetzung der Richtlinie in einem Schritt erfolgen, wir erwarten als Stichtag für die Einführung derzeit den 01.01.2007. 

 
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