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Blauer Brief aus Brüssel PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 20 April 2006

Die Europäische Kommission hat die zweite Stufe des Vertragsverletzungs-

 

Verfahrens gegen Deutschland wegen der bisher nicht erfolgten Umsetzung der Versicherungsvermittler-Richtlinie eingeleitet, deren Umsetzungsfrist am 15.1.2005 abgelaufen war

Basis für das Vorgehen der Kommission ist der Artikel 226 des EG-Vertrages. Dort heißt es: „Hat nach Auffassung der Kommission ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus diesem Vertrag verstoßen, so gibt sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme hierzu ab; sie hat dem Staat zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben.”

 

Klage und Zwangsgeld drohen

Diese Gelegenheit zur Stellungnahme ist bereits erteilt worden. Deutschland habe mitgeteilt, dass das Gesetzgebungs-Verfahren laufe.

Auf die mit Gründen versehene Stellungnahme muss Deutschland nun innerhalb von zwei Monaten eine „zufrieden stellende Antwort” geben, sonst ist Schritt drei eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mit der möglichen Folge, dass bei Verurteilung ein Zwangsgeld verhängt wird.

Zu den Gründen erklärte das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissionsmitglied Charlie McCreevy: „Dem neuesten Binnenmarktanzeiger zufolge sind die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Binnenmarktvorschriften in jüngster Zeit ein gutes Stück vorangekommen. Einige Mitgliedstaaten sind mit der Umsetzung mancher Richtlinien jedoch im Rückstand, weshalb Bürger und Unternehmen in der EU weder von den Vorteilen des Binnenmarkts noch von den Maßnahmen, auf die sich ihre Regierungen selbst verständigt haben, uneingeschränkt profitieren können.”

 

Auf die mit Gründen versehene Stellungnahme muss Deutschland nun innerhalb von zwei Monaten eine „zufrieden stellende Antwort” geben, sonst ist Schritt drei eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mit der möglichen Folge, dass bei Verurteilung ein Zwangsgeld verhängt wird.

Zu den Gründen erklärte das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissionsmitglied Charlie McCreevy: „Dem neuesten Binnenmarktanzeiger zufolge sind die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Binnenmarktvorschriften in jüngster Zeit ein gutes Stück vorangekommen. Einige Mitgliedstaaten sind mit der Umsetzung mancher Richtlinien jedoch im Rückstand, weshalb Bürger und Unternehmen in der EU weder von den Vorteilen des Binnenmarkts noch von den Maßnahmen, auf die sich ihre Regierungen selbst verständigt haben, uneingeschränkt profitieren können.”

 

Kundenschutz und Dienstleistungsfreiheit fehlen

Hervorgehoben wird, dass die Versicherungsvermittler-Richtlinie „zum einen den Kunden eine größere Auswahl und mehr Schutz” biete und zum anderen dafür sorge „dass Vermittler wie etwa Versicherungsmakler ihre Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg anbieten können”.

Und weiter beklagt die Kommission: „Der unterschiedliche Stand der Umsetzung der Richtlinie verzerrt den Markt und hindert Versicherungsvermittler daran, ihre Dienstleistungen überall im Binnenmarkt zu gleichen Bedingungen anzubieten.”

Auch andere Länder werden abgemahnt

Ein schwacher Trost bleibt, dass Deutschland nicht allein auf das Arme-Sünder-Bänkchen geschickt wird. Diesen wenig rühmlichen Platz teilen wir uns mit Griechenland, Frankreich, Malta, Spanien und Portugal.

Auch andere Richtlinien in Zusammenhang mit dem gemeinsamen Finanzdienstleistungs-Markt harren in einzelnen Mitgliedsstaaten der EU der Umsetzung. So hat die Kommission weitere Verfahren gegen Lettland und die Niederlande wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten eingeleitet.

Spanien muss sich für fehlende Vorschriften zur Marktmissbrauchs-Richtlinie erklären. Die Richtlinie über die betriebliche Altersversorgung haben sogar elf europäische Nachbarländer bisher nicht weiter beachtet. Belgien und Italien schließlich kümmerten sich noch nicht ausreichend um die Prospektrichtlinie.

 

 
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