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Bei der Altersvorsorge auch den eigenen Tod mit absichern PDF Drucken E-Mail
News - Neues aus der Versicherungswelt
Montag, 17 Juli 2006

Für den Ruhestand kann man finanziell gar nicht genug tun. Darüber sind sich Wirtschaft, Wissenschaft und Politik einig. Doch was passiert mit den Hinterbliebenen, wenn man vorher stirbt?

Keineswegs alle Bundesbürger halten sich an den allgemeinen demografischen Trend und werden immer älter. Fast jeder Fünfte stirbt, bevor er das 65. Lebensjahr erreicht. Von den 853.946 Gestorbenen das Jahres 2003 waren 160.414 oder 18,79 Prozent noch keine 65 Jahre alt.

Wer vor dem Rentenalter stirbt, hat kein Vorsorgeproblem. Doch die Hinterbliebenen schon – und zwar die Hinterbliebenenvorsorge. Denn damit sieht es in Deutschland recht kümmerlich aus. Aus den gesetzlichen Kassen gibt es in solchen Fällen vielfach nur wenig, oft auch nichts.

Bei Tod auch Null Leistung

So sind zum Beispiel aus der Altersgruppe der 20- bis 45-Jährigen laut der offiziellen Sterbestatistik 18.675 Menschen gestorben.

Doch die Zugangsstatistik der gesetzlichen Rentenversicherung verzeichnet gleichzeitig nur 13.942 neue Hinterbliebenenrenten.

In 4.733 Fällen oder 25,34 Prozent führt ein vorzeitiger Todesfall also nicht zu Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dafür gibt es gute Gründe, zum Beispiel eine nicht erfüllte Wartezeit oder das Zusammenleben ohne Trauschein.

Hartz IV bietet mehr

Auch wer in diesem Alter eine gesetzliche Hinterbliebenenrente erhält, muss sich bescheiden. Mehr als 370,11 Euro gibt es pro Monat im Schnitt nicht. Mit Hartz IV gebe es dagegen Leistungen von durchschnittlich 838 Euro im Monat.

Eine Versicherungssumme von 200.000 Euro sollte es schon sein, wie Experten raten, um wenigstens dieselbe Leistung wie bei Hartz IV zu bekommen. Wer mit 500 Euro im Monat hinkommt, braucht eine Versicherungssumme von 125.000 Euro.

Hinterbliebenenvorsorge ist preiswert

Dabei ist ein solcher Schutz keineswegs teuer. Für eine Versicherungssumme von 200.000 Euro muss ein 25 Jahre alter Mann etwa 15 Euro im Monat bezahlen.

Die gleichaltrige Frau kostet dieser Schutz sogar noch etwas weniger im Monat, vorausgesetzt, beide sind Nichtraucher und die angerechnete Überschussbeteiligung ändert sich nicht.

 
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