| Elementarrisiken ernst nehmen |
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| Montag, 12 Juni 2006 | |
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Das Risiko steigt, durch Naturkatastrophen zu Schaden zu kommen. Doch das wird von einer großen Mehrheit möglicher Betroffener unterschätzt. Schnee in Massen, wie sie bislang selbst in Oberbayern unbekannt waren, „Jahrhundert-Hochwasser” im Drei-Jahres-Takt: Die Folgen der Klimaveränderung machen neben den unmittelbar Betroffenen auch die Versicherer und die Politik zunehmend nervös. Denn die Zahlen sind erschreckend: Nur etwa jeder dreißigste Haus- oder Wohnungsbesitzer hat sich zusätzlich gegen Elementarschäden abgesichert, wie ein Versicherungsunternehmen jüngst bekannt gab. Denn in den meisten Gebäude-, Hausrat- und Geschäftsinhalts-Versicherungen sind Elementarschäden durch Überschwemmung nicht automatisch eingeschlossen, aber gegen einen recht geringen Zuschlag zusätzlich versicherbar. Jahrhundert-Hochwasser im Drei-Jahres-TaktSo genannte „Jahrhundert-Hochwasser” fluten seit den großen Überschwemmungen an der Oder 1999 im Drei-Jahres-Takt das Land. Seit im Januar in Bad Reichenhall das Dach der Eissporthalle unter der Last der Schneemassen einbrach, können sich viele auch unter dem Begriff „Schneedruck” etwas Konkretes vorstellen. Obwohl die Wahrscheinlichkeit für einen solchen Schaden äußerst gering ist, kann im Ernstfall schnelldie Existenz gefährdet sein – was insbesondere auch für Schäden durch Überschwemmungen gilt. Nicht jedes Hochwasser fällt in den WahlkampfSchließlich stehen nicht immer – wie 2002 beim Elbe-Hochwasser – Bundestagswahlen an, wenn Flüsse über die Ufer treten. Damals verschob der wahlkämpfende Bundeskanzler Gerhard Schröder taktisch geschickt kurzerhand eine fest terminierte Steuersenkung, um Finanzmittel für die finanzielle Entschädigung der Betroffenen zu generieren – und um sich selbst damit vor einer schon fast sicher geglaubten Wahlschlappe zu retten. Solch eine Rückkehr durch die Hintertür in ein klassisches Umlageverfahren ist den Versicherern naturgemäß nicht möglich. Staat nicht generell zuständigMit staatlicher Hilfe können die Betroffenen nämlich nur gedingt rechnen, wie Hubert Kranz, Leiter des für Finanzhilfen in Katastrophenfällen zuständigen Referats im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, unmissverständlich klarstellte. Denn der Anspruch auf staatliche Solidarität hänge nicht nur von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen ab, sondern erlösche vielmehr immer dann komplett, wenn ihnen eine Abdeckung des finanziellen Risikos per Versicherungslösung möglich gewesen wäre. |
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