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Drogenkonsum gefährdet den Versicherungsschutz PDF Drucken E-Mail
Versicherungsrecht
Donnerstag, 08 Mai 2008

Wer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss Auto fährt, geht unkalkulierbare Risiken ein. Was es kosten kann, wenn es in solchem Zustand zu einem Unfall kommt.

(verpd) An den Folgen von Verkehrsunfällen nach dem Genuss von Partydrogen wie Ecstacy, Speed oder Haschisch sterben jedes Jahr weit über 1.000 Menschen. In unzähligen anderen Fällen kommt es zu Verletzungen oder Sachschäden.

Die Opfer von Verkehrsunfällen, die von berauschten Fahrern verursacht werden, erhalten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Täters vollen Schadenersatz.

Die Versicherung nimmt aber den Versicherungsnehmer mit bis zu 5.000 Euro in Regress.

Doppelter Schaden

Teuer wird es auch, wenn bei der Fahrt unter Drogen oder Alkohol das eigene Auto beschädigt wird. Die Kaskoversicherung kann nämlich in solchen Fällen wegen „grober Fahrlässigkeit“ die Leistung gänzlich verweigern.

Da hilft auch nicht die von manchen Versicherern angebotene Klausel, nach der bei grober Fahrlässigkeit doch gezahlt wird. Denn auch bei diesen Policen sind alkohol- und drogenbedingte Unfallfolgen ausgeschlossen.

Bußgeld und Fahrverbot

Neben dem Kostenrisiko muss auch mit weiteren Strafen gerechnet werden. Das Fahren unter Drogeneinfluss wird – wie bei Alkohol zwischen 0,5 und 1,09 Promille – mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro, einem Fahrverbot für ein bis drei Monate sowie vier Punkten in Flensburg bestraft.

Schließlich droht dazu noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung seitens des Straßenverkehrsamtes und dies kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

 
 
Abgeltungssteuerfrei in die Rente PDF Drucken E-Mail
Latest News
Donnerstag, 08 Mai 2008

Die Hälfte der Deutschen hat inzwischen von der Abgeltungsteuer gehört. Wie sich die neue Steuer auf die Vorsorge- und Sparstrategie der Deutschen auswirkt, haben Marktforscher jetzt herausgefunden.

(verpd) Jeder zweite Deutsche hat der Umfrage eines Marktforschungs-Instituts im Auftrag eines Versicherers zufolge bereits von der Abgeltungsteuer gehört. Es gibt weiter Informationsdefizite, aber auch konkrete Handlungsabsichten.

Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden oder Aktiengewinne werden ab 2009 mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und unter Umständen Kirchensteuer versteuert. Diese Tatsache war der Hälfte der gut 1.000 befragten Bundesbürger über 18 Jahre vom Grundsatz her bekannt.

Hoher Beratungsbedarf

Doch aktiv informiert zum Thema Abgeltungssteuer hat sich bisher nur eine kleine Minderheit. So ist laut Umfrage beispielsweise 31 Prozent derjenigen, die bereits von der Abgeltungsteuer wussten, dennoch nicht bekannt gewesen, dass geförderte Verträge wie Riester- und Rürup-Renten abgeltungsteuerfrei bleiben.

Doch wer sich informiert hat, zeigt sich auch handlungsbereit. 35 Prozent wollen eine Rentenversicherung abschließen, sowohl in klassischer als auch in Fördervertrags-Form als Riester- oder Rürup-Rente.

Und 25 Prozent zeigen sich auch am Abschluss einer Kapitallebens-Versicherung interessiert. Ansonsten ziehen die Betroffenen auch vorgezogene Käufe von Aktien und Fonds noch im Jahr 2008 in Betracht.

Die richtige Vorsorgestrategie

Welche Vorsorgemaßnahme die individuell richtige ist und welche Vorsorgestrategie am besten zu der jeweiligen persönlichen Situation passt, erschließt sich für Verbraucher aus der Vielfalt der Angebote oft nicht von allein.

Ein Vorsorgefachmann kann dabei helfen, die individuell passende Vorsorgestrategie zu entwickeln und die richtige Police und den richtigen Anbieter zu finden.

 
 
Eine Frage der Standfestigkeit PDF Drucken E-Mail
Rechtsprechung
Donnerstag, 08 Mai 2008

Inwieweit ein Grundstückbesitzer für den Sturmschaden im Nachbargrundstück durch umgestürzte Bäume seines Gartens haften muss, hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht zu klären.

(verpd) Allein die Tatsache, dass ein Baum auf ein Nachbargrundstück gefallen ist und dort Schäden angerichtet hat, löst nicht automatisch eine Haftungsverpflichtung des Baumbesitzers aus. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an.

Hat ein Grundstücksbesitzer den Baum vor noch nicht einmal einem Jahr durch einen Fachmann auf seine Standfestigkeit hin überprüfen lassen, ohne dass eine Abholzung empfohlen wurde, trifft ihn in der Regel keine Schadenersatzpflicht – so der Tenor eines Urteils des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 18. Oktober 2007 (Az.: 5 U 174/06).

Umgestürzte Fichten

In einer Sturmnacht des Jahres 2002 waren zwei Fichten des Beklagten auf das Grundstück seines Nachbarn gefallen. Dabei wurden sein Carport sowie sein Pkw beschädigt.

Für den Schaden machte er den Besitzer der Bäume verantwortlich. Er warf ihm vor, in Gesprächen wiederholt die Standsicherheit der 50 Jahre alten Fichten angezweifelt zu haben, ohne dass der Beklagte die Bäume hätte fällen lassen.

Doch dieser fühlte sich unschuldig. Er hatte nämlich sämtliche auf seinem Grundstück stehenden Fichten vor noch nicht einmal einem Jahr einer Sichtkontrolle durch einen Sachverständigen unterziehen lassen, ohne dass dieser Zweifel an deren Standsicherheit geäußert hatte.


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