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		<title>SchmidtConsult AG - Online-Versicherungsmakler</title>
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		<title>Eine Frage der Standfestigkeit</title>
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		<description>   					  					 Inwieweit ein Grundst&amp;uuml;ckbesitzer f&amp;uuml;r den Sturmschaden im Nachbargrundst&amp;uuml;ck durch umgest&amp;uuml;rzte B&amp;auml;ume seines Gartens haften muss, hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht zu kl&amp;auml;ren.(verpd) Allein die Tatsache, dass ein Baum auf ein Nachbargrundst&amp;uuml;ck gefallen ist und dort Sch&amp;auml;den angerichtet hat, l&amp;ouml;st nicht automatisch eine Haftungsverpflichtung des Baumbesitzers aus. Es kommt vielmehr auf die Umst&amp;auml;nde des Einzelfalls an. Hat ein Grundst&amp;uuml;cksbesitzer den Baum vor noch nicht einmal einem Jahr durch einen Fachmann auf seine Standfestigkeit hin &amp;uuml;berpr&amp;uuml;fen lassen, ohne dass eine Abholzung empfohlen wurde, trifft ihn in der Regel keine Schadenersatzpflicht &amp;ndash; so der Tenor eines Urteils des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 18. Oktober 2007 (Az.: 5 U 174/06). Umgest&amp;uuml;rzte Fichten In einer Sturmnacht des Jahres 2002 waren zwei Fichten des Beklagten auf das Grundst&amp;uuml;ck seines Nachbarn gefallen. Dabei wurden sein Carport sowie sein Pkw besch&amp;auml;digt. F&amp;uuml;r den Schaden machte er den Besitzer der B&amp;auml;ume verantwortlich. Er warf ihm vor, in Gespr&amp;auml;chen wiederholt die Standsicherheit der 50 Jahre alten Fichten angezweifelt zu haben, ohne dass der Beklagte die B&amp;auml;ume h&amp;auml;tte f&amp;auml;llen lassen. Doch dieser f&amp;uuml;hlte sich unschuldig. Er hatte n&amp;auml;mlich s&amp;auml;mtliche auf seinem Grundst&amp;uuml;ck stehenden Fichten vor noch nicht einmal einem Jahr einer Sichtkontrolle durch einen Sachverst&amp;auml;ndigen unterziehen lassen, ohne dass dieser Zweifel an deren Standsicherheit ge&amp;auml;u&amp;szlig;ert hatte.</description>
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		<title>Was es mit der Versicherungssumme auf sich hat</title>
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		<description>   					  					 Ein wichtiger Aspekt bei Abschluss einer Versicherungspolice ist die Versicherungssumme. Doch worauf muss man bei der Wahl der Summe achten?(verpd) Die Versicherungssumme ist der Betrag, der im Rahmen eines Versicherungsvertrages maximal ausgezahlt wird. Unterschieden wird zwischen Schaden- und Summenversicherung. In der Schadenversicherung tr&amp;auml;gt der Versicherer die Kosten f&amp;uuml;r die Wiederbeschaffung oder Reparatur der versicherten Sache. Das ist zum Beispiel in der Hausratversicherung der Ersatz f&amp;uuml;r Schmuckst&amp;uuml;cke, die bei einem Einbruchdiebstahl verloren gingen, oder in der Geb&amp;auml;udeversicherung die Reparaturrechnung des Dachdeckers nach einem Sturmschaden. Bei Unterversicherung gibt es weniger Entsch&amp;auml;digung Die richtige Versicherungssumme ist in diesen Beispielen der Gesamtneuwert des Hausrats beziehungsweise des Geb&amp;auml;udes. Wird eine h&amp;ouml;here Summe versichert, n&amp;uuml;tzt das dem Kunden nichts, denn die Assekuranz zahlt in der Schadenversicherung nicht mehr als den tats&amp;auml;chlich entstandenen Schaden. Ist die Versicherungssumme dagegen niedriger als der Wert aller versicherten Sachen, so liegt eine Unterversicherung vor. Dann zahlt der Versicherer entsprechend weniger. Innerhalb einer Versicherung kann es f&amp;uuml;r bestimmte Sachen sogenannte Sublimits geben. So ist zum Beispiel &amp;uuml;blich, dass f&amp;uuml;r Schmucksachen in der Hausratversicherung und f&amp;uuml;r Aufr&amp;auml;um- und Abbruchkosten in der Geb&amp;auml;udeversicherung nur ein begrenzter Teil der Versicherungssumme zur Verf&amp;uuml;gung steht.</description>
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		<dc:date>2008-05-06T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Vorsicht Renovierung</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/861/69/</link>
		<description>   					  					 Welche Bauarbeiten der Hausratversicherung gemeldet werden m&amp;uuml;ssen.(verpd) Wenn an H&amp;auml;usern gr&amp;ouml;&amp;szlig;ere Bauarbeiten vorgenommen werden, sollten die Bewohner an ihre Hausratversicherung denken. Im Rahmen von Renovierungen kann es zu sogenannten Gefahrerh&amp;ouml;hungen kommen. Das ist zum Beispiel ein Bauger&amp;uuml;st, &amp;uuml;ber das Einbrecher leichter in die oberen Stockwerke eines Hauses gelangen k&amp;ouml;nnen oder eine provisorische Dacheindeckung, die das Haus f&amp;uuml;r Sturmsch&amp;auml;den anf&amp;auml;lliger macht. Kommt es, beg&amp;uuml;nstigt durch eine solche Gefahrerh&amp;ouml;hung, zu einem Schaden am Inventar der Bewohner, braucht der Hausratversicherer unter Umst&amp;auml;nden nicht zu zahlen. Er verlangt n&amp;auml;mlich, dass ihm solche &amp;Auml;nderungen der Risikoverh&amp;auml;ltnisse angezeigt werden. Vorsicht Obliegenheitsverletzung Geschieht dies nicht, kann sich der Versicherer darauf berufen, dass die vertraglichen Obliegenheiten verletzt wurden. Damit es nicht soweit kommt, sollten Versicherte bei zeitweisen oder dauerhaften &amp;Auml;nderungen der Risikoverh&amp;auml;ltnisse stets ihren Versicherer informieren. Unter Umst&amp;auml;nden verlangt der f&amp;uuml;r die Gefahrerh&amp;ouml;hung einen Beitragszuschlag. Das d&amp;uuml;rfte aber leichter zu verkraften zu sein, als im Ernstfall ohne Versicherungsschutz dazustehen. </description>
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		<dc:date>2008-05-08T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>(K)ein gesetzlicher Unfallschutz auf dem Betriebsfest</title>
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		<description>   					  					 Unter welchen Voraussetzungen sind Unf&amp;auml;lle auf Betriebsfeiern durch die gesetzlich Unfallversicherung abgesichert?(verpd) Der gesetzliche Unfallschutz gilt auch auf Betriebsfeiern, wie der Bundesverband der Unfallkassen e.V. (http://www.unfalkassen.de/) (BUK) mitteilt &amp;ndash; wenn bestimmte Voraussetzungen erf&amp;uuml;llt sind. Ob betriebliche Jubil&amp;auml;ums-Veranstaltung, Betriebsausflug oder auch Firmen-Sommerfest &amp;ndash; betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen fallen immer dann unter den gesetzlichen Unfallschutz, wenn sie von der Unternehmensleitung oder dem Arbeitgeber &amp;bdquo;gebilligt und gef&amp;ouml;rdert&amp;ldquo; werden, so der BUK. Voraussetzung f&amp;uuml;r den gesetzlichen Unfallschutz Zudem m&amp;uuml;sse die Festivit&amp;auml;t darauf abzielen, dass Teamgef&amp;uuml;hl oder auch Betriebsklima &amp;bdquo;unter den Mitarbeitern und mit der Unternehmensleitung zu st&amp;auml;rken.&amp;ldquo; An der Veranstaltung muss auch der Arbeitgeber oder ein von diesem Beauftragter dabei sein, genauso wie alle Besch&amp;auml;ftigten die M&amp;ouml;glichkeit haben m&amp;uuml;ssen, daran teilzunehmen. F&amp;uuml;r wen der Schutz nicht gilt Nicht versichert sind jedoch G&amp;auml;ste oder auch Angeh&amp;ouml;rige eines Mitarbeiters. F&amp;uuml;r diese gebe es im Falle eines Unfalles keine Leistungen in Form von einer &amp;Uuml;bernahme der Behandlungskosten, der Pflege oder auch der Rehabilitation, wie der Verband erkl&amp;auml;rt. Dar&amp;uuml;ber hinaus weisen die Unfallkassen darauf hin, dass Betriebsangeh&amp;ouml;rige ihren Versicherungsschutz verlieren w&amp;uuml;rden, wenn sie sich selbst geschaffenen Gefahren aussetzen w&amp;uuml;rden. Das treffe beispielsweise auf den Fall zu, dass man nach einer Betriebsfeier alkoholisiert Auto fahre. </description>
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		<dc:date>2008-05-08T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Drogenkonsum gefährdet den Versicherungsschutz</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/870/69/</link>
		<description>   					  					 Wer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss Auto f&amp;auml;hrt, geht unkalkulierbare Risiken ein. Was es kosten kann, wenn es in solchem Zustand zu einem Unfall kommt.(verpd) An den Folgen von Verkehrsunf&amp;auml;llen nach dem Genuss von Partydrogen wie Ecstacy, Speed oder Haschisch sterben jedes Jahr weit &amp;uuml;ber 1.000 Menschen. In unz&amp;auml;hligen anderen F&amp;auml;llen kommt es zu Verletzungen oder Sachsch&amp;auml;den. Die Opfer von Verkehrsunf&amp;auml;llen, die von berauschten Fahrern verursacht werden, erhalten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des T&amp;auml;ters vollen Schadenersatz. Die Versicherung nimmt aber den Versicherungsnehmer mit bis zu 5.000 Euro in Regress. Doppelter Schaden Teuer wird es auch, wenn bei der Fahrt unter Drogen oder Alkohol das eigene Auto besch&amp;auml;digt wird. Die Kaskoversicherung kann n&amp;auml;mlich in solchen F&amp;auml;llen wegen &amp;bdquo;grober Fahrl&amp;auml;ssigkeit&amp;ldquo; die Leistung g&amp;auml;nzlich verweigern. Da hilft auch nicht die von manchen Versicherern angebotene Klausel, nach der bei grober Fahrl&amp;auml;ssigkeit doch gezahlt wird. Denn auch bei diesen Policen sind alkohol- und drogenbedingte Unfallfolgen ausgeschlossen. Bu&amp;szlig;geld und Fahrverbot Neben dem Kostenrisiko muss auch mit weiteren Strafen gerechnet werden. Das Fahren unter Drogeneinfluss wird &amp;ndash; wie bei Alkohol zwischen 0,5 und 1,09 Promille &amp;ndash; mit einer Geldbu&amp;szlig;e bis zu 1.500 Euro, einem Fahrverbot f&amp;uuml;r ein bis drei Monate sowie vier Punkten in Flensburg bestraft. Schlie&amp;szlig;lich droht dazu noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung seitens des Stra&amp;szlig;enverkehrsamtes und dies kann zum Entzug der Fahrerlaubnis f&amp;uuml;hren. </description>
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		<dc:date>2008-05-08T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Streit um Zuzahlung für Arzneimittel</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/875/69/</link>
		<description>   					  					 Ob Hartz IV-Empf&amp;auml;nger von der Zuzahlung zu Medikamenten befreit werden k&amp;ouml;nnen, hatte jetzt das Bundessozialgericht zu entscheiden.(verpd) Auch chronisch Kranke, die &amp;uuml;ber nur geringe Mittel verf&amp;uuml;gen, m&amp;uuml;ssen ein Prozent ihrer j&amp;auml;hrlichen Bruttoeinnahmen als Zuzahlung zu Arzneimitteln entrichten. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Urteil vom 22. April 2008; Az.: B 1 KR 10/07 R). Geklagt hatte ein chronisch kranker Hartz IV-Empf&amp;auml;nger, der monatlich 345 Euro zuz&amp;uuml;glich Miete und Heizkosten erh&amp;auml;lt. Verletzung der Menschenw&amp;uuml;rde? Als Eigenbeteiligung f&amp;uuml;r die von ihm ben&amp;ouml;tigten Medikamente forderte die Krankenkasse von dem Kl&amp;auml;ger 41,40 Euro pro Jahr. Dabei r&amp;auml;umte sie ihm eine monatliche Ratenzahlung von 3,45 Euro ein. Doch das war dem Mann zu viel. In der Klage gegen seine Krankenkasse trug er vor, durch die Zuzahlung das gesetzlich garantierte Existenzminimum zu unterschreiten. Das aber w&amp;uuml;rde zu einer Verletzung seiner Menschenw&amp;uuml;rde und damit zu einem Versto&amp;szlig; gegen das Grundgesetz f&amp;uuml;hren. Dem wollten ebenso wie die Richter der Vorinstanzen auch ihre Kollegen des Bundessozialgerichts nicht folgen. Sie wiesen die Klage des Hartz IV-Empf&amp;auml;ngers als unbegr&amp;uuml;ndet zur&amp;uuml;ck. Das Gericht hielt dem Kl&amp;auml;ger vor, ohne die geringste eigene Beitragslast den gleichen Anspruch auf Leistungen seiner gesetzlichen Krankenversicherung zu haben wie jeder normal zahlende Versicherte.</description>
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		<dc:date>2008-05-08T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Verzögerte Schadenmeldung kann teuer werden</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/876/69/</link>
		<description>   					  					 Das Oberlandesgericht K&amp;ouml;ln hatte sich mit der Frage zu befassen, innerhalb welcher Zeit einem Unfall-Versicherer ein Schaden anzuzeigen ist.(verpd) Bei der Anzeige eines Schadens gegen&amp;uuml;ber einem Unfall-Versicherer ist die Grenze des Unverz&amp;uuml;glichen dann &amp;uuml;berschritten, wenn der Versicherte den Schaden erst nach l&amp;auml;ngerer Zeit meldet, obwohl er w&amp;auml;hrend dieser Zeit aufgrund dauernder und sich nicht bessernder Schmerzen in &amp;auml;rztlicher Behandlung war. Das hat das Oberlandesgericht K&amp;ouml;ln festgestellt (Az.: 20 U 167/07). Verletzung der Halswirbels&amp;auml;ule Der Kl&amp;auml;ger erlitt nach eigenen Angaben im April 2001 bei einem Verkehrsunfall eine Verletzung der Halswirbels&amp;auml;ule. Aufgrund der anhaltende Beschwerden lie&amp;szlig; er sich &amp;uuml;ber Monate hinweg &amp;auml;rztlich behandeln. Allerdings meldete er den Vorfall erst im M&amp;auml;rz des Folgejahres seinem Unfallversicherer. Als Begr&amp;uuml;ndung f&amp;uuml;r seine sp&amp;auml;te Meldung trug er vor, dass er sich erst vollst&amp;auml;ndige Klarheit &amp;uuml;ber die Unfallfolgen und die sich daraus ergebenden Anspr&amp;uuml;che habe verschaffen wollen.</description>
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	<item rdf:about="http://www.schmidtconsult.com//content/view/858/69/">
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		<dc:date>2008-05-06T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Mitarbeitermotivation und Bindung</title>
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		<description>   					  					 Der Fachkr&amp;auml;ftemangel ist nicht mehr zu leugnen. Wie Firmen nicht nur durch das Gehalt f&amp;uuml;r Mitarbeiter attraktiv werden, diese motivieren und an das Unternehmen binden.(verpd) Gerade in Zeiten von Fachkr&amp;auml;ftemangel k&amp;ouml;nnen nicht nur das Gehalt, sondern auch Zusatzleistungen den entscheidenden Ausschlag geben, dass sich hoch qualifizierte Bewerber f&amp;uuml;r ein bestimmtes Unternehmen entscheiden. Zudem sind motivierte und betriebstreue Arbeitnehmer eine wichtige Voraussetzung, um auch bei hohem Konkurrenzdruck bestehen zu k&amp;ouml;nnen. Firmen k&amp;ouml;nnen beispielsweise mit einer Gruppen-Unfallversicherung ihre soziale Verantwortung als Arbeitgeber herausstellen und sich von anderen Firmen abheben. Eine derartige Zusatzleistung kann auch die Motivation und die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen st&amp;auml;rken. Der Schutz vor Unfallfolgen In der Regel leistet die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Berufsunf&amp;auml;llen und bei Unf&amp;auml;llen auf den Wegen zur und von der Arbeit. Doch die Mehrzahl aller Unf&amp;auml;lle ereignet sich in der Freizeit. Um dieses Risiko abzusichern, m&amp;uuml;sste ein Arbeitnehmer eine private Unfallversicherung abschlie&amp;szlig;en. Durch die Absicherung der finanziellen Folgen eines Unfalls mit einer Gruppen-Unfallversicherung k&amp;ouml;nnen Mitarbeiter finanziell entlastet und zugleich im Ernstfall besser abgesichert werden.</description>
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		<dc:date>2008-05-08T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Kindersicherheit im Auto</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/873/69/</link>
		<description>   					  					 Wie der Nachwuchs auch im Fahrzeug mit gr&amp;ouml;&amp;szlig;tm&amp;ouml;glicher Sicherheit mitfahren kann, zeigt eine Brosch&amp;uuml;re der Versicherer. Zudem sind Kindersitze &amp;auml;lterer Bauart seit April verboten.(verpd) Alte Kindersitze sind nach einer Meldung der Unfallforschung der Versicherer (http://www.udv.de/) (UDV) seit dem 8. April 2008 verboten. Was sonst noch f&amp;uuml;r die sichere Mitfahrt des Nachwuchses zu beachten ist, zeigt die aktuelle UDV-Brosch&amp;uuml;re &amp;bdquo;Kinder sichern im Auto&amp;ldquo; Seit Anfang April d&amp;uuml;rfen in ganz Europa keine Kindersitze mehr verwendet werden, die nicht der Pr&amp;uuml;fnorm ECE-R 44/03 oder ECE-R 44/04 entsprechen. Darauf macht die Versicherungswirtschaft aufmerksam. Alte Sitze haben ausgedient Auf jedem Kindersitz ist ein orangefarbenes Label mit einer Pr&amp;uuml;fnummer angebracht, das dar&amp;uuml;ber Auskunft gibt, nach welcher Norm das Kinderschutzsystem getestet wurde. &amp;Auml;ltere Kindersitze mit den Pr&amp;uuml;fnummern ECE-R 44/01 oder ECE-R 44/02 haben seit Kurzem ausgedient und d&amp;uuml;rfen nicht mehr verwendet werden. Wer dennoch mit einem nicht mehr genehmigten Kindersitz im Auto erwischt wird, muss mit einem Bu&amp;szlig;geld in H&amp;ouml;he von 30 Euro rechnen &amp;ndash; bei mehreren nicht vorschriftsm&amp;auml;&amp;szlig;ig gesicherten Kindern drohen sogar 35 Euro.</description>
	</item>
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		<dc:date>2008-05-08T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>So schützt man sein Fahrrad vor Diebstahl</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/874/69/</link>
		<description>   					  					 In der Bundesrepublik werden Jahr f&amp;uuml;r Jahr weit mehr als 300.000 Fahrr&amp;auml;der als gestohlen gemeldet. Wie man Dieben keine Chance zum Fahrradklau l&amp;auml;sst.(verpd) Nur etwas mehr als zehn Prozent der 300.000 in Deutschland gemeldeten Fahrraddiebst&amp;auml;hle k&amp;ouml;nnen aufgekl&amp;auml;rt werden. Dabei reichen oft ein paar einfache Tricks, den Langfingern das Leben zu erschweren. Der Pressedienst Fahrrad (http://www.pd-f.org/) und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (http://www.adfc.de/) (ADFC) kennen die Methoden der Diebe und wissen, wie man sich am besten vor dem Fahrradklau sch&amp;uuml;tzt. Hier die wichtigsten Tipps. Abschlie&amp;szlig;en bei jedem Stopp Wer sein Fahrrad auch bei einem kurzen Stopp, etwa dem Besuch beim B&amp;auml;cker, abschlie&amp;szlig;t, vermindert das Risiko erheblich, dass sein Rad gestohlen wird. Denn statistisch gesehen gehen rund 30 Prozent aller Fahrraddiebst&amp;auml;hle auf das Konto von Gelegenheitst&amp;auml;tern. Nicht nur ab-, sondern anschlie&amp;szlig;en Es reicht nicht aus, das Fahrrad nur abzuschlie&amp;szlig;en. Man sollte es grunds&amp;auml;tzlich mit dem Rahmen an einen stabilen Gegenstand anschlie&amp;szlig;en, der hoch genug sein muss, dass man das Velo nicht samt Schloss einfach dar&amp;uuml;ber heben kann. Denn selbst das beste Schloss n&amp;uuml;tzt wenig, wenn ein T&amp;auml;ter das Rad auf einen Kleintransporter l&amp;auml;dt oder es wegschieben kann, um anschlie&amp;szlig;end in unbeobachteter Umgebung in alle Ruhe das Schloss zu knacken.</description>
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		<dc:date>2008-05-08T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Abgeltungssteuerfrei in die Rente</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/871/69/</link>
		<description>   					  					 Die H&amp;auml;lfte der Deutschen hat inzwischen von der Abgeltungsteuer geh&amp;ouml;rt. Wie sich die neue Steuer auf die Vorsorge- und Sparstrategie der Deutschen auswirkt, haben Marktforscher jetzt herausgefunden.(verpd) Jeder zweite Deutsche hat der Umfrage eines Marktforschungs-Instituts im Auftrag eines Versicherers zufolge bereits von der Abgeltungsteuer geh&amp;ouml;rt. Es gibt weiter Informationsdefizite, aber auch konkrete Handlungsabsichten. Eink&amp;uuml;nfte aus Kapitalverm&amp;ouml;gen wie Zinsen, Dividenden oder Aktiengewinne werden ab 2009 mit 25 Prozent zuz&amp;uuml;glich Solidarit&amp;auml;tszuschlag und unter Umst&amp;auml;nden Kirchensteuer versteuert. Diese Tatsache war der H&amp;auml;lfte der gut 1.000 befragten Bundesb&amp;uuml;rger &amp;uuml;ber 18 Jahre vom Grundsatz her bekannt. Hoher Beratungsbedarf Doch aktiv informiert zum Thema Abgeltungssteuer hat sich bisher nur eine kleine Minderheit. So ist laut Umfrage beispielsweise 31 Prozent derjenigen, die bereits von der Abgeltungsteuer wussten, dennoch nicht bekannt gewesen, dass gef&amp;ouml;rderte Vertr&amp;auml;ge wie Riester- und R&amp;uuml;rup-Renten abgeltungsteuerfrei bleiben. Doch wer sich informiert hat, zeigt sich auch handlungsbereit. 35 Prozent wollen eine Rentenversicherung abschlie&amp;szlig;en, sowohl in klassischer als auch in F&amp;ouml;rdervertrags-Form als Riester- oder R&amp;uuml;rup-Rente. Und 25 Prozent zeigen sich auch am Abschluss einer Kapitallebens-Versicherung interessiert. Ansonsten ziehen die Betroffenen auch vorgezogene K&amp;auml;ufe von Aktien und Fonds noch im Jahr 2008 in Betracht. Die richtige Vorsorgestrategie Welche Vorsorgema&amp;szlig;nahme die individuell richtige ist und welche Vorsorgestrategie am besten zu der jeweiligen pers&amp;ouml;nlichen Situation passt, erschlie&amp;szlig;t sich f&amp;uuml;r Verbraucher aus der Vielfalt der Angebote oft nicht von allein. Ein Vorsorgefachmann kann dabei helfen, die individuell passende Vorsorgestrategie zu entwickeln und die richtige Police und den richtigen Anbieter zu finden. </description>
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		<dc:date>2008-05-08T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Vorsicht Rentenbetrüger</title>
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		<description>   					  					 Derzeit geben sich vermehrt Gauner als Mitarbeiter der Rentenversicherung aus und versuchen, mit der Androhung vermeintlicher Verz&amp;ouml;gerungen bei der Rentenauszahlung an Bank- und pers&amp;ouml;nliche Daten von Rentnern zu kommen.(verpd) Die Deutsche Rentenversicherung (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/) (DRV) warnt vor Trickbetr&amp;uuml;gern, die sich am Telefon als vermeintliche DRV-Mitarbeiter ausgeben und pers&amp;ouml;nliche Daten ausspionieren wollen. In den letzten Wochen haben sich vermehrt Rentner bei der DRV gemeldet, die telefonisch von vermeintlichen Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung dazu gedr&amp;auml;ngt worden sind, ihre Bankverbindung und andere pers&amp;ouml;nliche Daten preiszugeben. Dabei drohten die Anrufer mit zus&amp;auml;tzlichen Kosten und einer Verz&amp;ouml;gerung der Rentenauszahlung von einigen Wochen, wenn die geforderten Daten nicht unverz&amp;uuml;glich bekannt gegeben w&amp;uuml;rden oder die Rentner die Angaben nur schriftlich machen wollten. Nur schriftlicher Kontakt bei sensiblen Daten Die DRV stellt deshalb klar, dass es sich bei den Anrufern um Betr&amp;uuml;ger handelt, die nicht im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung t&amp;auml;tig sind. Denn tats&amp;auml;chliche Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung w&amp;uuml;rden sich bei der Kl&amp;auml;rung personenbezogener Daten grunds&amp;auml;tzlich niemals telefonisch, sonder ausschlie&amp;szlig;lich schriftlich an ihre Kunden wenden. </description>
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		<dc:date>2008-05-06T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Gefährliche Zugreise</title>
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		<description>   					  					 Darf die Deutsche Bahn AG sich damit herausreden, sie sei nicht zust&amp;auml;ndig, wenn ein Kunde w&amp;auml;hrend der Fahrt mit hei&amp;szlig;em Kaffee verbr&amp;uuml;ht wird?(verpd) Die Deutsche Bahn haftet f&amp;uuml;r die Sch&amp;auml;den, die entstehen, wenn ein Zugbegleiter einem Kunden Kaffee &amp;uuml;ber den Arm gie&amp;szlig;t. Das hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten k&amp;uuml;rzlich entschieden (Az.: 6 C 381/06). Die Kl&amp;auml;gerin hatte w&amp;auml;hrend der Fahrt in einem Gro&amp;szlig;raumwagen beim Zugbegleiter einen Kaffee bestellt. Dabei wurde dieser von einem unbekannten Fahrgast angesto&amp;szlig;en, geriet beim Service ins Straucheln und versch&amp;uuml;ttete den hei&amp;szlig;en Kaffee &amp;uuml;ber den Arm der Frau. Sie erlitt eine Verbrennung zweiten Grades und war drei Monate lang in medizinischer Behandlung, weil die Wunde schlecht heilte. Au&amp;szlig;erdem blieb dauerhaft eine Narbe zur&amp;uuml;ck. Deshalb verklagte sie die Deutsche Bahn auf Schadenersatz. Ursache unwichtig Diese f&amp;uuml;hlte sich nicht zust&amp;auml;ndig, weil sie nur f&amp;uuml;r die Bef&amp;ouml;rderung, aber nicht f&amp;uuml;r die Verpflegung zust&amp;auml;ndig sei. Au&amp;szlig;erdem sei der Unfall durch den unbekannten Dritten ausgel&amp;ouml;st worden. Das sah das Gericht anders und sprach der Kl&amp;auml;gerin ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zu. Es sei nicht Sache der Kl&amp;auml;gerin, herauszufinden, welche der Konzerngesellschaften der richtige Ansprechpartner sei. Au&amp;szlig;erdem k&amp;ouml;nne die Bahn sich nicht darauf berufen, dass sie nur exklusiv f&amp;uuml;r die durch den Bahnbetrieb entstandenen Gefahren zust&amp;auml;ndig sei. Es d&amp;uuml;rfe nicht vom Zufall abh&amp;auml;ngen, wodurch ein Unfall entstanden sei, um einen Anspruch auf Entsch&amp;auml;digung zu haben, meinte das Gericht. Typische Gefahr W&amp;auml;re der Zugbegleiter gestolpert, weil der Zug pl&amp;ouml;tzlich abbremsen musste, w&amp;auml;re der Zusammenhang mit dem Bahnbetrieb klar erkennbar gewesen. Aber auch die Enge und das Gedr&amp;auml;nge seien typisch f&amp;uuml;r ein Verkehrsmittel, ebenso wie die Tatsache, dass Fahrg&amp;auml;ste w&amp;auml;hrend der Fahrt unvermittelt aufstehen &amp;ndash; sie seien schlie&amp;szlig;lich nicht f&amp;uuml;r die Dauer der Fahrt an ihrem Sitz festgeschnallt. Deshalb gebe es durchaus einen inneren Zusammenhang des Unfalls mit dem Bahnbetrieb &amp;ndash; und die Bahn m&amp;uuml;sse f&amp;uuml;r den Schaden einstehen. </description>
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		<dc:date>2008-05-06T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Streit um Berufsunfähigkeits-Rente</title>
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		<description>   					  					 Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Berufsunf&amp;auml;higer von seinem Versicherer auf die T&amp;auml;tigkeit eines Pf&amp;ouml;rtners verwiesen werden kann.(verpd) Ein zu 80 Prozent berufsunf&amp;auml;higer Arbeiter darf von seinem privaten Berufsunf&amp;auml;higkeits-Versicherer nicht ohne Weiteres auf die T&amp;auml;tigkeit eines Pf&amp;ouml;rtners verwiesen werden. Es kommt vielmehr auf die Umst&amp;auml;nde des Einzelfalls an. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 16. Januar 2008 entschieden (Az.: 20 U 17/07). Trotz 80-prozentiger Berufsunf&amp;auml;higkeit keine Rente Der Kl&amp;auml;ger war an Morbus Parkinson (http://de.wikipedia.org/wiki/Morbus_Parkinson) erkrankt. Er litt insbesondere unter Sch&amp;uuml;ttell&amp;auml;hmungen des rechten Armes und Beines sowie St&amp;ouml;rungen der Feinmotorik seiner rechten Hand. In seinem Beruf als Isolierhelfer konnte er daher nicht mehr arbeiten. Die behandelnden &amp;Auml;rzte hatten ihm eine Berufsunf&amp;auml;higkeit in H&amp;ouml;he von 80 Prozent bescheinigt. Der Berufsunf&amp;auml;higkeits-Versicherer des schwerkranken Kl&amp;auml;gers weigerte sich gleichwohl, ihm eine Rente zu zahlen. Denn auch, wenn er seinen bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten k&amp;ouml;nne, sei er durchaus in der Lage, eine Alternativt&amp;auml;tigkeit &amp;ndash; zum Beispiel als Pf&amp;ouml;rtner &amp;ndash; auszu&amp;uuml;ben, so der Versicherer.</description>
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		<title>Wann Heimarbeit gesetzlich unfallversichert ist</title>
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		<description>   					  					 Immer mehr Arbeitgeber richten f&amp;uuml;r ihre Angestellten Heimarbeitspl&amp;auml;tze ein. Doch wie sind diese bei einem Unfall abgesichert?(verpd) Arbeitnehmer, die Heimarbeit im klassischen Sinne verrichten oder an einem Telearbeitsplatz von zuhause aus arbeiten, stehen grunds&amp;auml;tzlich unter gesetzlichem Unfallschutz. Darauf macht der Bundesverband der Unfallkassen e.V. (http://www.unfallkassen.de/) (BUK) aufmerksam. Unter den Versicherungsschutz fallen laut BUK &amp;bdquo;alle T&amp;auml;tigkeiten, die in einem inneren Zusammenhang mit der Arbeit stehen&amp;ldquo;. Eine genaue Definition ist nicht verallgemeinerbar, weil sich das aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag ergebe. Dienstliche T&amp;auml;tigkeiten sind versichert Der gesetzliche Unfallschutz gilt in der Regel f&amp;uuml;r alle dienstlichen Aufgaben, die man im Arbeitszimmer verrichtet, aber auch das Transportieren oder Instandhalten eines Arbeitsger&amp;auml;tes wie beispielsweise Drucker oder Computer. Wie bei jedem Kollegen im Betrieb sind nach BUK-Angaben &amp;bdquo;auch Dienstreisen und die Wege vom B&amp;uuml;ro zum Betrieb&amp;ldquo; versichert, &amp;bdquo;zum Beispiel um an einer Konferenz teilzunehmen&amp;ldquo;. Der Versicherungsschutz gelte dann, sobald man die Haust&amp;uuml;r verlassen habe.</description>
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		<title>Damit das Geld im Alter ausreicht</title>
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		<description>   					  					 Um im Ruhestand finanziell &amp;uuml;ber die Runden kommen zu k&amp;ouml;nnen, reicht die gesetzliche Rente nicht aus. Um die sogenannte Rentenl&amp;uuml;cke zu schlie&amp;szlig;en, muss man auch privat vorsorgen.(verpd) Eine M&amp;ouml;glichkeit der privaten Altersvorsorge ist die private Rentenversicherung, die das zuvor eingezahlte Kapital in eine lebenslange Rente umwandelt. Eine Rentenversicherung, die mit laufenden Beitr&amp;auml;gen angespart wird, bevor die Auszahlung beginnt, bezeichnet man als aufgeschobene Rentenversicherung. Eine andere Variante dieser Vertragsform ist das Einzahlen des zu verrentenden Kapitals mehrere Jahre vor dem Rentenbeginn. Bei der sofort beginnenden Rente flie&amp;szlig;t das eingezahlte Verm&amp;ouml;gen ohne Wartezeit in monatlichen Raten an den Versicherten zur&amp;uuml;ck. Rentensteigerung inklusive Die private Rente besteht aus einem garantierten Teil und einer zus&amp;auml;tzlichen Gewinnbeteiligung. Aus dieser &amp;Uuml;berschussbeteiligung werden &amp;uuml;blicherweise j&amp;auml;hrliche Rentensteigerungen finanziert. Somit ist auch ein Schutz gegen die Geldentwertung gegeben. Die private Rente bietet finanziellen Schutz f&amp;uuml;r den Fall, dass man l&amp;auml;nger lebt als der Durchschnitt der Versicherten. Sie ist deshalb gut geeignet f&amp;uuml;r den Teil des Verm&amp;ouml;gens, der f&amp;uuml;r den Mindestlebensstandard im Alter angespart wird. Geldwerte, die vererbt werden sollen, sind besser in andere Anlageformen zu investieren. </description>
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		<title>Krankenversicherung: Bis zu 2.000 Euro Steuerentlastung?</title>
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		<description>   					  					 Medienberichten zufolge plant das Finanzministerium, dass Steuerzahler ab 2010 ihre Beitr&amp;auml;ge zur Kranken- und Pflegeversicherung in gr&amp;ouml;&amp;szlig;erem Ma&amp;szlig;e steuerlich absetzen k&amp;ouml;nnen &amp;ndash; egal ob privat oder gesetzlich versichert.Beitr&amp;auml;ge zur privaten wie auch zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sollen ab 2010 in gr&amp;ouml;&amp;szlig;erem Umfang von der Steuer abzugsf&amp;auml;hig sein. Das geht aus Medienberichten hervor, die sich auf ein Schreiben aus dem Bundesfinanz-Ministerium (http://www.bundesfinanzministerium.de/) (BMF) berufen. W&amp;auml;hrend die Steuerzahler bis zu 2.000 Euro einsparen k&amp;ouml;nnen, drohen dem Staat Belastungen in Milliardenh&amp;ouml;he. Das Bundesverfassungs-Gericht hatte mit Beschluss vom 13. M&amp;auml;rz 2008 (Az.: 2 BvL 1/06) festgestellt, dass die Beitr&amp;auml;ge zur Kranken- und Pflegeversicherung in gr&amp;ouml;&amp;szlig;erem Umfang steuerlich abzugsf&amp;auml;hig sein m&amp;uuml;ssen, als dies derzeit der Fall ist. Die bisherigen Regelungen sind demnach nicht in jedem Fall ausreichend, Steuerpflichtigen und ihrer Familie eine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversorgung zu gew&amp;auml;hrleisten. Das Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts soll f&amp;uuml;r privat wie auch gesetzlich Versicherte gelten, berichten mehrere Zeitungen unter Berufung auf ein Schreiben aus dem BMF an den Haushaltsausschuss. Bis zu 2.000 Euro Entlastung Die Entscheidung des h&amp;ouml;chsten deutschen Gerichts kommt die Staatskasse teuer zu stehen: Steuerausf&amp;auml;lle zwischen neun und 13 Milliarden Euro pro Jahr rechnen verschiedene Tageszeitungen vor. Intern sch&amp;auml;tz das BMF den Steuerausfall allein f&amp;uuml;r den Bund auf j&amp;auml;hrlich mindestens f&amp;uuml;nf Milliarden Euro. Der Steuerzahler kann jedoch nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler e.V. mit einer geh&amp;ouml;rigen Entlastung rechnen. Verbraucher mit einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro k&amp;ouml;nnten bis zu 1.994 Euro sparen. Und auch f&amp;uuml;r andere Einkommensh&amp;ouml;hen kommt so eine geh&amp;ouml;rige Summe an Entlastung zusammen: Bei einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro rechnen die Steuerexperten mit einer Ersparnis von biszu 1.988 Euro &amp;ndash; und bei 40.000 Euro Bruttoeinkommen noch bis zu 1.593 Euro. </description>
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		<title>Ohne Fahne wäre das nicht passiert</title>
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		<description>   					  					 Das Landgericht Coburg hatte die Frage zu kl&amp;auml;ren, unter welchen Voraussetzungen ein Kfz-Haftpflichtversicherer einen betrunkenen Kunden nach einem Unfall in Regress nehmen darf.(verpd) Die allgemeine M&amp;ouml;glichkeit, dass auch einem nicht alkoholisierten Autofahrer die gleichen Fehler unterlaufen k&amp;ouml;nnen wie einem Betrunkenen, rechtfertigt nicht die Annahme, dass es einem Kfz-Haftpflichtversicherer verwehrt ist, seinen Kunden nach einem Unfall in Regress zu nehmen. Das hat das Landgericht Coburg mit einem k&amp;uuml;rzlich ver&amp;ouml;ffentlichten, rechtskr&amp;auml;ftigen Urteil entschieden (Az.: 23 O 146/07). Zu tief ins Glas geschaut Der Kl&amp;auml;ger hatte mit seinem Fahrzeug eine Einbahnstra&amp;szlig;e in falscher Richtung befahren. In H&amp;ouml;he einer Fahrbahnverengung verriss er das Lenkrad und krachte in ein entgegenkommendes Auto. Sein Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer zahlte dem Unfallgegner zwar anstandslos die von ihm geforderte Entsch&amp;auml;digung in H&amp;ouml;he von 3.100 Euro. Da der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls mit 1,24 Promille jedoch erheblich alkoholisiert war, nahm der Versicherer ihn in vollem Umfang in Regress. In seiner hiergegen gerichteten Klage trug der Mann vor, dass er die Einbahnstra&amp;szlig;e versehentlich in falscher Richtung befahren hatte. Er habe sich n&amp;auml;mlich in der Gegend nicht ausgekannt. So ein Fehler w&amp;uuml;rde aber auch nicht alkoholisierten Autofahrern passieren. Sein Versicherer w&amp;uuml;rde ihn daher ohne wirklichen Grund in Regress nehmen.</description>
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		<dc:date>2008-05-06T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Darf man auf einen Rentenbescheid vertrauen?</title>
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		<description>   					  					 Das Landessozialgericht Hessen hatte sich mit der Frage zu befassen, ob versehentlich zu viel gezahlte Rente in jedem Fall zur&amp;uuml;ckgezahlt werden muss.(verpd) Liegen einem Rentenbescheid komplizierte Berechnungen zugrunde, so darf ein Versicherter grunds&amp;auml;tzlich auf dessen Inhalt vertrauen. Das gilt zumindest dann, solange er wahrheitsgem&amp;auml;&amp;szlig;e Angaben gemacht hat. Eine versehentlich zu viel gezahlte Rente kann daher nicht zur&amp;uuml;ckgefordert werden. Der Rentenversicherungs-Tr&amp;auml;ger ist au&amp;szlig;erdem auch in Zukunft an seinen fehlerhaften Bescheid gebunden, so das Hessische Landessozialgericht in einer Entscheidung vom 29. Februar 2008 (Az.: L 5 R 195/06). Versp&amp;auml;teter Bescheid Nach einer recht komplizierten Berufsbiografie war der Kl&amp;auml;ger erwerbsunf&amp;auml;hig geworden. Die von ihm beantragte Zahlung von Erwerbsunf&amp;auml;higkeits-Rente konnte er erst im Rahmen einer Klage gegen den Rentenversicherungs-Tr&amp;auml;ger durchsetzen. Der die monatliche Rente auch f&amp;uuml;r die Vergangenheit festsetzende Bescheid erging erst knapp neun Monate sp&amp;auml;ter und wurde dem im vorangegangenen Rechtsstreit f&amp;uuml;r den Kl&amp;auml;ger t&amp;auml;tigen Anwalt zugestellt. F&amp;uuml;r den Rechtsanwalt war der Fall l&amp;auml;ngst abgeschlossen. Er leitete den Rentenbescheid daher ungepr&amp;uuml;ft an seinen ehemaligen Mandanten weiter.</description>
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		<dc:date>2008-05-06T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Gefahrenzone Kinderzimmer</title>
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		<description>    					  					 Jeden Tag verursachen Kinder und Jugendliche &amp;uuml;ber 20 Br&amp;auml;nde in Deutschland. Dabei gef&amp;auml;hrden sie nicht nur Sachwerte, sondern auch ihr eigenes Leben.(verpd) &amp;bdquo;Brandgefahren in Kinderzimmern&amp;ldquo; lautet der Titel einer Studie der Bundesanstalt f&amp;uuml;r Materialforschung und -pr&amp;uuml;fung (http://www.bam.de/) (BAM) im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (http://www.gdv.de/) (GDV). Ihre Ergebnisse sind erschreckend. Jedes Jahr vernichten Br&amp;auml;nde in Deutschland ungeheure Sachwerte. &amp;bdquo;Allein in der Verbundenen Hausratversicherung &amp;ndash; das ist die klassische private Versicherung gegen Brandgefahren &amp;ndash; wurden im Jahr 2006 &amp;uuml;ber 520.000 Sch&amp;auml;den gemeldet &amp;ndash; Sachsch&amp;auml;den wohlgemerkt&amp;ldquo;, macht Thomas Vorholt, Vorsitzender des GDV-Fachausschusses Sachversicherungen am Freitag bei der Vorstellung der Studie deutlich. &amp;bdquo;Daf&amp;uuml;r entsch&amp;auml;digten wir die Opfer mit fast einer halben Milliarde Euro.&amp;ldquo; Allerdings seien Sachsch&amp;auml;den zwar bedauerlich, aber ersetzbar. Menschenleben hingegen nicht. Etwa 600 Brandtote pro Jahr zeigten, dass Br&amp;auml;nde nach wie vor eine t&amp;ouml;dliche Gefahr darstellen. Vor allem Wohnungsbr&amp;auml;nde fordern viele Opfer &amp;ndash; etwa 80 Prozent kommen bei Wohnungsbr&amp;auml;nden um, verdeutlichte Studienleiterin Dr. Anja Hofmann vom BAM das Problem.</description>
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		<dc:date>2008-04-11T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title> Ist Unfall nicht gleich Unfall?</title>
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		<description>   					  					 Ob ein Achillessehnenriss als Unfall zu werten ist, wenn sich der Versicherte die Verletzung beim ganz normalen Gehen zuzieht, hatte jetzt ein Gericht zu entscheiden(verpd) Ist weder ein unvorhergesehenes Hindernis noch eine Bodenunebenheit oder eine erh&amp;ouml;hte Kraftanstrengung Ursache f&amp;uuml;r den Riss einer Achillessehne, so besteht kein Anspruch auf eine Invalidit&amp;auml;ts-Entsch&amp;auml;digung aus einer privaten Unfallversicherung. Das hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 14. Februar 2008 entschieden (Az.: 2 O 362/07). Normales Fu&amp;szlig;g&amp;auml;ngertempo Der Kl&amp;auml;ger hatte bei dem beklagten Versicherer eine Unfallversicherung abgeschlossen. Im Mai 2006 zog er sich einen Riss der rechten Achillessehne zu, der operativ behandelt werden musste. Nach Angaben des Kl&amp;auml;gers ereignete sich der Zwischenfall, als er in normalem Fu&amp;szlig;g&amp;auml;ngertempo eine leicht ansteigende Auffahrt hinaufging. Dabei sei er mit dem Fu&amp;szlig; umgeknickt und konnte anschlie&amp;szlig;end nicht mehr gehen. Nachdem dem Kl&amp;auml;ger nicht etwa von den behandelnden &amp;Auml;rzten, sondern vom Versorgungsamt wegen des Vorfalls eine Invalidit&amp;auml;t von 30 Prozent bescheinigt wurde, wollte er seinen Unfallversicherer in Anspruch nehmen.</description>
	</item>
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		<dc:date>2008-04-11T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title> Große Unterschiede bei der Rentenleistung</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/843/69/</link>
		<description>    					  					 Auf den richtigen Anbieter kommt es an: Wer als Selbstst&amp;auml;ndiger mit einer Basis-Rentenversicherung privat f&amp;uuml;r das Alter vorsorgen m&amp;ouml;chte, riskiert laut Stiftung Warentest bei schlechten Anbietern bis zu 70.000 Euro weniger Altersgeld.(verpd) Seit dem 1. Januar 2005 haben die meisten Selbstst&amp;auml;ndigen nur noch eine einzige M&amp;ouml;glichkeit, sich beim Neuabschluss eines privaten Altersvorsorge-Vertrages vom Staat f&amp;ouml;rdern zu lassen: Mit der R&amp;uuml;rup-Rente, oft auch Basis-Rente genannt. Die Stiftung Warentest hat jetzt festgestellt, dass es zwischen den einzelnen Anbietern bis zu 250 Euro Unterschied bei der monatlichen Rente gibt. F&amp;uuml;r den Test wurde ein Musterkunde angenommen, der im Alter von 40 Jahren j&amp;auml;hrlich 6.000 Euro in einen R&amp;uuml;rup-Vertrag einzahlt und ab dem 65. Lebensjahr hieraus eine Rente beziehen will. Eine Todesfallleistung wurde nicht unterstellt. Nicht untersucht wurden R&amp;uuml;rup-Renten, die als Fondspolice verkauft oder in einer Kombination mit einer Berufsunf&amp;auml;higkeits-Versicherung vertrieben werden.      Basis-Rente     Mit einer Basis-Rente, die oft auch nach ihrem Erfinder R&amp;uuml;rup-Rente genannt wird, k&amp;ouml;nnen nicht gesetzlich Rentenversicherte in den Genuss einer staatlich gef&amp;ouml;rderten privaten Altersvorsorge kommen. Steuerliche F&amp;ouml;rderung 2008 sind 66 Prozent der tats&amp;auml;chlichen Aufwendungen von h&amp;ouml;chstens 20.000 Euro als Sonderausgaben abzugsf&amp;auml;hig, also 13.200 Euro. F&amp;uuml;r zusammen veranlagte Ehepaare gilt der doppelte H&amp;ouml;chstbetrag, in diesem Jahr folglich 26.200 Euro (66 Prozent von 40.000 Euro). Bis 2025 steigt dieser absetzbare Prozentsatz j&amp;auml;hrlich um zwei Prozent &amp;ndash; bis dann 100 Prozent erreicht sind. Die Rentenleistungen aus diesem Vertrag unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Wer ab 2040 zum ersten Mal eine R&amp;uuml;rup-Rente bezieht, muss den Auszahlungsbetrag zu 100 Prozent versteuern. Liegt der Rentenbeginn vor 2040, ist man nur begrenzt steuerpflichtig. Von 2005 bis 2020 stieg beziehungsweise steigt der zu versteuernde Anteil f&amp;uuml;r jeden neuen Rentenjahrgang von anf&amp;auml;nglich 50 Prozent jedes Jahr um zwei Prozent, ab 2020 dann j&amp;auml;hrlich um ein Prozent. Der steuerpflichtige Anteil, der zu Beginn des Rentenbezuges gilt, bleibt f&amp;uuml;r die gesamte Bezugsdauer bestehen.</description>
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		<dc:date>2008-04-04T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title> Wenn eine Schranke aufs Auto kracht</title>
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		<description>   					  					 Obwohl ein Autofahrer ordnungsgem&amp;auml;&amp;szlig; seine Parkgeb&amp;uuml;hren bezahlt hatte, hatte eine Schranke sein Fahrzeug besch&amp;auml;digt. Vor Gericht musste er erfahren, dass ein Parkplatzbetreiber nicht zwingend daf&amp;uuml;r schadenersatzpflichtig ist.(verpd) Wird ein Fahrzeug im Bereich eines Parkplatzes durch eine sich senkende Schranke besch&amp;auml;digt, obwohl der Fahrzeugf&amp;uuml;hrer zuvor ordnungsgem&amp;auml;&amp;szlig; die Parkgeb&amp;uuml;hren entrichtet hat, so ist der Betreiber des Parkgel&amp;auml;ndes nicht in jedem Fall zur Haftung verpflichtet. Diese &amp;uuml;berraschende Erfahrung musste ein Autofahrer vor dem Amtsgericht M&amp;uuml;nchen machen (Az.: 223 C 27796/07). Forscher Fahrradfahrer Der Kl&amp;auml;ger hatte mit seinem Fahrzeug auf dem geb&amp;uuml;hrenpflichtigen Parkplatz eines Einkaufzentrums geparkt. Ein- und Ausfahrt des Gel&amp;auml;ndes waren mit einer Schranke gesichert. Bevor der Kl&amp;auml;ger den Parkplatz mit seinem Auto verlie&amp;szlig;, zahlte er ordnungsgem&amp;auml;&amp;szlig; die Parkgeb&amp;uuml;hren und steckte das Ticket bei der Ausfahrt in den daf&amp;uuml;r vorgesehenen Automaten. In dem Augenblick, als sich die Schranke &amp;ouml;ffnete, kam von hinten ein unbekannter Fahrradfahrer. Nachdem dieser die in der Fahrbahn eingelassene Induktionsschleife hinter der Schranke passiert hatte, senkte sich die Schranke, ohne dass der Kl&amp;auml;ger die Anlage rechtzeitig passiert hatte.</description>
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		<dc:date>2008-04-11T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title> Krankheit auf Auslandsreisen kann teuer werden</title>
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		<description>    					  					 Ob Montezumas Rache, Beinbruch oder Hexenschuss &amp;ndash; muss man im Ausland zum Arzt, kann es ohne die richtige Zusatzversicherung teuer werden.(verpd) Die wichtigste private Zusatzversicherung im Ausland ist die Auslandsreise-Krankenversicherung, da Krankenkassen f&amp;uuml;r Behandlungskosten im Ausland h&amp;auml;ufig nicht zust&amp;auml;ndig sind. In vielen F&amp;auml;llen n&amp;uuml;tzt die heimische Chip-Karte nichts. Auch Auslandskrankenscheine der Krankenkassen helfen oft nicht weiter, da &amp;Auml;rzte teilweise nur gegen Bargeld behandeln. Erstmal Vorkasse Wer als Versicherter im Urlaub krank wird und die anfallenden Kosten f&amp;uuml;r die Behandlung selbst tr&amp;auml;gt, bekommt den Betrag zu Hause von der Auslandsreise-Krankenversicherung gegen Quittung erstattet. Versichert ist bei medizinischer Notwendigkeit auch ein R&amp;uuml;cktransport nach Deutschland. Einschl&amp;uuml;sse&amp;hellip; Welche &amp;auml;rztlichen Leistungen von der Auslandsreise-Krankenversicherung &amp;uuml;bernommen werden, h&amp;auml;ngt vom Versicherungsumfang des jeweiligen Tarifes ab. In der Regel sind beispielsweise bestimmte Naturheilverfahren, R&amp;ouml;ntgendiagnostik sowie Wegegeb&amp;uuml;hren zum n&amp;auml;chst erreichbaren Arzt mit eingeschlossen. Das gleiche gilt auch f&amp;uuml;r Arznei- und Verbandmittel sowie Heil- und Hilfsmittel. Bei Seh-Hilfen und Zahnbehandlungen gibt es oft limitierte H&amp;ouml;chstbetr&amp;auml;ge und/oder man bekommt nur einen gewissen Anteil der Behandlungskosten erstattet.</description>
	</item>
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		<dc:date>2008-04-11T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title> Mögliche Invalidität rechtzeitig abfedern</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/847/69/</link>
		<description>   					  					 Stellen sich zum Beispiel nach Erkrankungen bleibende Sch&amp;auml;den ein, belastet das oft nicht nur die Psyche und K&amp;ouml;rper. Auch in finanzieller Hinsicht kann es verheerende Folgen nach sich ziehen.(verpd) Invalidit&amp;auml;t bezeichnet bleibende Krankheits- und Unfallfolgen. Der Begriff steht f&amp;uuml;r eine durch Krankheit oder Unfall hervorgerufene dauerhafte k&amp;ouml;rperliche oder geistige Sch&amp;auml;digung eines Menschen. Finanzielle Folgen sind neben den erforderlichen Behandlungs- und Pflegekosten vor allem Einkommensverluste durch Berufs- oder Erwerbsunf&amp;auml;higkeit. Besser fr&amp;uuml;her als sp&amp;auml;ter Private Versicherungen gegen Berufs- oder Erwerbsunf&amp;auml;higkeit, Unfallinvalidit&amp;auml;t und Pflegekosten sollten unverz&amp;uuml;glich abgeschlossen werden, wenn eine entsprechende Versorgungs-L&amp;uuml;cke erkannt wird. Sonst kann es passieren, dass schon vorhandene Krankheiten oder Unfallfolgen bei der Gesundheitspr&amp;uuml;fung Probleme bereiten und ein Versicherungsabschluss deshalb teurer oder gar unm&amp;ouml;glich wird. </description>
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		<dc:date>2008-04-09T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Wie gut es dem System der Sozialversicherung geht</title>
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		<description>   					  					 Die gesetzlichen Sozialversicherungen haben aus verschiedenen Gr&amp;uuml;nden 2007 sehr gut abgeschnitten &amp;ndash; bis auf die Pflegeversicherung.(verpd) Die Haushalte der gesetzlichen Sozialversicherung haben im vergangenen Jahr mit einem &amp;Uuml;berschuss von insgesamt neun Milliarden Euro abgeschlossen. Im Jahr zuvor hatte das Plus 20,5 Milliarden Euro betragen, da durch Umstellung in der Beitragsf&amp;auml;lligkeit in 2006 eine Monatseinnahme zus&amp;auml;tzlich verbucht werden konnte. Wie das Statistische Bundesamt (http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2008/04/PD08__148__71135,templateId=renderPrint.psml) weiter mitteilte, blieben die Ausgaben in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte sowie der Bundesanstalt f&amp;uuml;r Arbeit im Berichtsjahr mit 467,2 Milliarden Euro nahezu konstant. Die Einnahmen sanken wegen des oben beschriebenen Basiseffekts um 2,3 Prozent auf 476,3 Milliarden Euro. Mit einem positivem Ergebnis schloss dabei auch die gesetzliche Rentenversicherung, die trotz 0,8 Prozent h&amp;ouml;herer Ausgaben noch einen &amp;Uuml;berschuss von einer Milliarde Euro erwirtschaften konnte. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die etwa 20 Millionen Rentner in diesem und im n&amp;auml;chsten Jahr mit Rentenerh&amp;ouml;hungen von 1,1 Prozent und etwa zwei Prozent am wirtschaftlichen Aufschwung beteiligt werden, indem die sogenannte Riester-D&amp;auml;mpfung f&amp;uuml;r zwei Jahre ausgesetzt wird .</description>
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		<dc:date>2008-04-09T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>So sichert man das Au-Pair-Mädchen ab</title>
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		<description>   					  					 Wenn man sich eine ausl&amp;auml;ndische Kinderbetreuerin ins Haus holt, sorgt das in der Regel f&amp;uuml;r eine gro&amp;szlig;e Entlastung der Eltern. Doch wie sieht es mit deren Versicherungsschutz aus?(verpd) Wer als Au-Pair nach Deutschland kommt, f&amp;auml;llt nicht unter die Sozialversicherungs-Pflicht, wenn keine festgeschriebene Arbeitszeit vertraglich festgelegt wird. Denn in diesem Fall wird die Au-Pair-Hilfe als &amp;bdquo;Betreuungsverh&amp;auml;ltnis besonderer Art&amp;ldquo; angesehen, das g&amp;uuml;nstiger versichert werden kann. Nach Informationen des Bundesverbands Au-Pair (http://www.au-pair-society.org/) kommt man dann n&amp;auml;mlich mit einer privaten Kombinations-Versicherung deutlich billiger weg. Ein Au-Pair darf in der Regel nur f&amp;uuml;nf Stunden am Tag arbeiten. Doch Vorsicht: Unter Arbeit versteht der Gesetzgeber in diesem Falle nur leichte T&amp;auml;tigkeiten im Haushalt sowie die Kinderbetreuung. Versicherungspflicht Nichtsdestotrotz hat jede der rund 30.000 Familien in Deutschland, die Au-Pair-Kr&amp;auml;fte besch&amp;auml;ftigen, die Pflicht, f&amp;uuml;r diese auf eigene Kosten f&amp;uuml;r Versicherungsschutz zu sorgen &amp;ndash; und zwar f&amp;uuml;r den Fall eines Unfalles, einer Schwangerschaft und Geburt, einer Krankheit sowie gegen Schadenersatz-Forderungen Dritter. Einige Spezialanbieter haben Versicherungspakete f&amp;uuml;r genau solche F&amp;auml;lle konzipiert, die es ab etwa 25 Euro pro Monat gibt.</description>
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		<dc:date>2008-04-11T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Garantien sind nicht immer das Beste</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/842/69/</link>
		<description>   					  					 Deutsche Versicherungskunden m&amp;ouml;gen Garantien laut einer aktuellen Umfrage. Doch Garantien schm&amp;auml;lern die Rendite &amp;ndash; und sind vielfach auch gar nicht n&amp;ouml;tig.(verpd) Ohne Garantie l&amp;auml;uft bei der Vorsorge in Deutschland nur wenig. Selbst im Rahmen fondsgebundener Altersvorsorge-Produkte sind entsprechende Absicherungselemente nicht wegzudenken, wie die Umfrage eines Versicherungs-Unternehmens zeigt. Garantien entsprechen der deutschen Anlegermentalit&amp;auml;t &amp;ndash; und das gilt auch f&amp;uuml;r fondsgebundene Lebensversicherungen. Dieses Ph&amp;auml;nomen haben mehr als 90 Prozent der f&amp;uuml;r die Studie befragten Versicherungsmakler bei ihren Kunden beobachtet. Extra-Sicherheit kann Rendite kosten... Jeder zweite Makler meinte allerdings, dass solche Sicherungselemente f&amp;uuml;r Fondspolicen nicht sinnvoll seien. Denn bei einer Reihe von Garantiekonzepten w&amp;uuml;rde darunter die Rendite leiden. Bei Sparprozessen von mehreren Jahrzehnten k&amp;ouml;nnten sich die Kosten einer Garantie unter Umst&amp;auml;nden st&amp;auml;rker auswirken als der Vorteil der Absicherung, erkl&amp;auml;rt ein Versicherungsfachmann. ...und ist eigentlich gar nicht n&amp;ouml;tig Langlaufende fondsgebundene Altersvorsorge-Vertr&amp;auml;ge kommen jedoch in der Regel ohne Absicherung aus Die breite Risikostreuung moderner Fondspolicen und ein Ablaufmanagement, das zum Vertragsende eine entsprechende Umschichtung des Verm&amp;ouml;gens erlaubt, stellen in der Regel ausreichende Sicherheitselemente dar. Wann Garantien sinnvoll sind Bei einem relativ kurzen Anlagehorizont von weniger als zehn Jahren und der Erwartung von langfristigen Kursr&amp;uuml;ckg&amp;auml;ngen an der B&amp;ouml;rse raten Marktexperten jedoch nicht vom Einschluss einer Garantie ab. Doch angesichts des schwierigen Kapitalmarktumfelds beobachteten &amp;uuml;ber 70 Prozent der Makler eine starke Nachfrage nach Garantie-Elementen in Fondspolicen. </description>
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		<dc:date>2008-04-11T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title> Kalkulierbarer Maschinenstreik</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/845/69/</link>
		<description>   					  					 Egal ob Handwerksunternehmen, produzierende Firmen oder sonstige Branchen &amp;ndash; ein unvorhergesehener Maschinenausfall kann teuer werden. Doch es gibt eine Absicherung.(verpd) Moderne Maschinen sind in der heutigen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Sie k&amp;ouml;nnen zum Beispiel die Produktivit&amp;auml;t erh&amp;ouml;hen oder diverse Arbeiten erleichtern. W&amp;auml;hrend die Anschaffungskosten bekannt sind, birgt ein pl&amp;ouml;tzlicher Defekt oder der Verlust einer Maschine jedoch ein unvorhersehbares finanzielles Risiko. Mit einer Maschinenversicherung werden diese Gefahren jedoch zu einer kalkulierbaren Gr&amp;ouml;&amp;szlig;e. Sie springt bei diversen unvorhergesehenen Ereignissen ein, die durch menschliches Versagen, technische Gefahren oder auch durch h&amp;ouml;here Gewalt entstehen. Unberechenbare Gefahren Versichert sind unter anderem Maschinensch&amp;auml;den, die auf Konstruktions-, Material- oder Ausf&amp;uuml;hrungsfehler beruhen oder die Folge des Versagens von Mess-, Regel- oder Sicherheits-Einrichtungen sind. Ersatz gibt es zudem f&amp;uuml;r Defekte durch Kurzschluss, &amp;Uuml;berspannung und Sturm oder Frost. Selbst Sch&amp;auml;den durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrl&amp;auml;ssigkeit oder B&amp;ouml;swilligkeit sind versichert. Handelt es sich um fahrbare Maschinen, sind zum Teil auch Sch&amp;auml;den durch Brand, Blitzschlag, Explosion sowie durch Mangel von Wasser, &amp;Ouml;l oder sonstige Schmiermittel mitversichert.</description>
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	<item rdf:about="http://www.schmidtconsult.com//content/view/851/69/">
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		<dc:date>2008-05-06T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Wo die Deutschen ihre Versicherungen kaufen</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/851/69/</link>
		<description>   					  					 Welche Rolle das Internet beim Abschluss von Versicherungspolicen spielt und welche Umgebung die Bundesb&amp;uuml;rger bei einem Abschluss bevorzugen, zeigt eine neue Studie.(verpd) Noch werden die meisten Versicherungen zuhause abgeschlossen, so ein Marktforschungs-Institut in einer aktuellen Studie. Aber bereits vor jedem vierten Abschluss informiert sich der Kunde online &amp;ndash; mit steigender Tendenz. Das Internet hat nicht alle Erwartungen der Versicherer erf&amp;uuml;llt, auch wenn mittlerweile fast 1,8 Millionen Versicherungs-Vertr&amp;auml;ge &amp;uuml;ber das Netz abgeschlossen wurden. Nur f&amp;uuml;nf Prozent haben schon online gekauft Dies sind allerdings nur f&amp;uuml;nf Prozent aller Versicherungskunden, die sich jemals online f&amp;uuml;r eine Versicherung entschieden haben. Die meisten Deutschen kaufen ihre Vertr&amp;auml;ge unver&amp;auml;ndert dort, wo sie es auch vor dem Internet-Zeitalter bereits getan haben: auf dem heimischen Sofa (46 Prozent in den letzten beiden Jahren). Auch bei den Gesch&amp;auml;ftsstellen der Versicherungen schlie&amp;szlig;en immerhin 24 Prozent ab, w&amp;auml;hrend es bei den Banken in den letzten beiden Jahren nur sieben Prozent waren.</description>
	</item>
	<item rdf:about="http://www.schmidtconsult.com//content/view/830/69/">
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		<dc:date>2008-03-21T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title> Hinterbliebenenrente für homosexuellen Lebenspartner?</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/830/69/</link>
		<description>    					  					 Ob ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente eines berufsst&amp;auml;ndischen Versorgungswerks auch f&amp;uuml;r diejengen gilt, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, hat jetzt der Europ&amp;auml;ische Gerichtshof entschieden.(verpd) Ein gleichgeschlechtlicher Lebenspartner kann Anspruch auf eine Witwerrente aus einem berufsst&amp;auml;ndischen Versorgungswerk haben, so der Europ&amp;auml;ische Gerichtshof (EuGH) in einer Entscheidung vom 1. April 2008 (Az.: C-267/06). Geklagt hatte ein Homosexueller, der mit seinem Partner im Jahr 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft (http://de.wikipedia.org/wiki/Eingetragene_Lebenspartnerschaft) begr&amp;uuml;ndet hatte. &amp;Uuml;berfordertes Verwaltungsgericht Dieser war seit dem Jahr 1959 bei der Versorgungsanstalt der deutschen B&amp;uuml;hnen (VddB) versichert, dem Tr&amp;auml;ger der Alters- und Hinterbliebenen-Versorgung f&amp;uuml;r die an deutschen Theatern t&amp;auml;tigen B&amp;uuml;hnenangeh&amp;ouml;rigen. Als der Lebenspartner des Kl&amp;auml;gers im Jahr 2005 verstarb, beantragte er die Zahlung einer Witwerrente. Mit der Begr&amp;uuml;ndung, dass die Satzung keine Anspr&amp;uuml;che von Lebenspartnern vorsehe, lehnte die VddB den Antrag ab. Der Kl&amp;auml;ger erhob daraufhin Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht M&amp;uuml;nchen. Doch dieses f&amp;uuml;hlte sich mit der Frage &amp;uuml;berfordert und rief den Europ&amp;auml;ischen Gerichtshof an.</description>
	</item>
	<item rdf:about="http://www.schmidtconsult.com//content/view/825/69/">
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		<dc:date>2008-04-04T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title> Tieffliegende Navis</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/825/69/</link>
		<description>    					  					 Ob Autofahrer bei einem Unfall durch ihr mobiles Navigationsger&amp;auml;t verletzt werden, h&amp;auml;ngt nicht zuletzt von der richtigen Montage ab. Dabei ist es ganz einfach, ein Navi optimal im Auto zu positionieren.(verpd) Von mobilen Navigationsger&amp;auml;ten geht bei einem Unfall nur ein geringes Verletzungsrisiko aus. Voraussetzung ist allerdings, dass ein guter Halter verwendet und das Ger&amp;auml;t im Auto an der richtigen Stelle positioniert wird. Dank purzelnder Preise sind mobile Navigationsger&amp;auml;te (&amp;bdquo;Navis&amp;ldquo;) ein Renner. In vielen Fahrzeugen sind heute schon mobile Lotsen zu finden. Wenig Anlass zur Sorge Doch wie gro&amp;szlig; ist die Gefahr, dass man bei einem Unfall durch ein Navi verletzt wird, das sich aus seiner Halterung gel&amp;ouml;st hat? Ein Telekommunikations-Magazin wollte es genau wissen. In Zusammenarbeit mit Spezialisten untersuchte das Fachmagazin handels&amp;uuml;bliche Plug   Play Navigationsger&amp;auml;te und ihre Halterungen auf ihre Unfallsichersicherheit. Die Ergebnisse bieten nur wenig Anlass zur Sorge. Denn selbst bei einem Heckaufprall von rund 60 km/h bleiben die meisten Navigationsger&amp;auml;te sicher an der Scheibe haften. Allerdings sollte man beim Navi-Kauf unbedingt darauf achten, dass dem Ger&amp;auml;t kein Billighalter beigef&amp;uuml;gt ist und notfalls zu einem etwas teureren Ger&amp;auml;t greifen. Denn sonst spart man an der falschen Stelle. Billighalterungen sind unter anderem daran zu erkennen, dass sich der mobile Wegweiser bereits durch ruckartige Handbewegungen aus dem Halter sch&amp;uuml;tteln l&amp;auml;sst.</description>
	</item>
	<item rdf:about="http://www.schmidtconsult.com//content/view/826/69/">
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		<dc:date>2008-04-04T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title> Rentenerhöhung und Wohnförderung in der Kritik</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/826/69/</link>
		<description>    					  					 Das Bundeskabinett hat jetzt zwei in der &amp;Ouml;ffentlichkeit durchaus umstrittene Projekte auf den Weg gebracht: Die au&amp;szlig;erplanm&amp;auml;&amp;szlig;ige Rentenerh&amp;ouml;hung und die Riester-F&amp;ouml;rderung f&amp;uuml;r Wohneigentum.(verpd) Das Bundeskabinett will die Rentner in diesem und im n&amp;auml;chsten Jahr &amp;uuml;ber &amp;Auml;nderungen am Rentenrecht am wirtschaftlichen Aufschwung beteiligen und das Riester-Vorsorgesparen f&amp;uuml;r die selbst genutzte Wohnimmobilie &amp;ouml;ffnen . Entsprechende Vorlagen wurden jetzt von der Ministerrunde unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen. Harsche Kritik an der au&amp;szlig;erplanm&amp;auml;&amp;szlig;igen Rentenerh&amp;ouml;hung kam von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverb&amp;auml;nde (BDA), die den geplanten Eingriff in die Rentenformel als T&amp;uuml;r&amp;ouml;ffner f&amp;uuml;r eine &amp;bdquo;Rentenpolitik nach Wahlterminen und Kassenlage&amp;ldquo; brandmarkte. &amp;Uuml;beraus kritisch sehen auch die Anbieter klassischer Riester-Produkte wie Banken, Fonds und vor allem auch Versicherungs-Gesellschaften die komplizierten Regelungen f&amp;uuml;r Wohn-Riester. Riester-Faktor wird ausgesetzt &amp;ndash; und sp&amp;auml;ter nachgeholt? Im Fall der gesonderten Rentenerh&amp;ouml;hung wird der sogenannte Riester-Faktor f&amp;uuml;r die Jahr 2008 und 2009 ausgesetzt, der sonst den Rentenanstieg um rund 0,65 Prozentpunkte ged&amp;auml;mpft h&amp;auml;tte. Deshalb k&amp;ouml;nnen die Renten ab 1. Juli um 1,1 Prozent statt nur um 0,46 Prozent erh&amp;ouml;ht werden. Im Jahr 2009 d&amp;uuml;rfte die Rentenerh&amp;ouml;hung dann gesch&amp;auml;tzt mit rund zwei Prozent noch h&amp;ouml;her ausfallen.</description>
	</item>
	<item rdf:about="http://www.schmidtconsult.com//content/view/831/69/">
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		<dc:date>2008-04-11T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Diskussion über Zwei-Klassen-Medizin reißt nicht ab</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/831/69/</link>
		<description>   					  					 W&amp;auml;hrend der Diskussion um die Gesundheitsreform wurde immer wieder die l&amp;auml;ngere Wartezeit f&amp;uuml;r gesetzlich Krankenversicherte als Argument gegen die Privatversicherten ins Feld gef&amp;uuml;hrt. Doch nach der Reform ist vor der Reform.(verpd) Gesetzlich Krankenversicherte m&amp;uuml;ssen l&amp;auml;nger auf Termine warten, so die Aussage von zwei wissenschaftlichen Studien, die zum einen die Terminsituation bei &amp;Auml;rzten und zum anderen bei Krankenh&amp;auml;usern untersucht haben. W&amp;auml;hrend der Gesundheitsreform-Debatten hatte unter anderem Bundesgesundheits-Ministerin Schmidt Argumente aufgegriffen, gesetzlich Krnakenversicherte w&amp;uuml;rden schlechter behandelt und m&amp;uuml;ssten l&amp;auml;nger auf Termine warten als privat Krankenversicherte. Gutachten und Gegengutachten Damit sollte insbesondere der Bedarf f&amp;uuml;r eine B&amp;uuml;rgerversicherung unterstrichen werden. Belegt wurde dies mit wissenschaftlichen Untersuchungen von Institutionen, die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nahe stehen. Diese wurden prompt zum Beispiel von der Kassen&amp;auml;rztlichen Bundesvereinigung widerlegt wurden. Doch es gibt neue Untersuchungen, die ebenfalls auf eine Schlechterstellung der GKV-Versicherten hinweisen. So berichtete eine Nachrichtensendung vor Kurzem, dass nach einer Studie des Instituts f&amp;uuml;r Gesundheits&amp;ouml;konomie und Klinische Epidemiologie der Universit&amp;auml;t K&amp;ouml;ln deutliche Unterschiede f&amp;uuml;r die Versicherten nach ihrem Versicherungsstatus bestehen, was Termine beim Facharzt angeht.</description>
	</item>
	<item rdf:about="http://www.schmidtconsult.com//content/view/829/69/">
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		<dc:date>2008-03-21T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title> Krankenversicherungs-Beiträge auf Rentenbezüge rechtens?</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/829/69/</link>
		<description>    					  					 Das Bundesverfassungs-Gericht hatte zu entscheiden, ob es rechtm&amp;auml;&amp;szlig;ig ist, dass Rentner seit 2004 auf Versorgungsbez&amp;uuml;ge wie etwa Betriebsrenten den vollen und nicht den halben Krankenversicherungs-Beitragssatz zu zahlen haben.(verpd) Die im Jahr 2004 durch den Gesetzgeber verabschiedete Regelung, dass Rentner auf Versorgungsbez&amp;uuml;ge wie etwa Betriebsrenten den vollen und nicht den halben Beitragssatz zu zahlen haben, verst&amp;ouml;&amp;szlig;t nicht gegen die Verfassung. Das hat das Bundesverfassungs-Gericht mit einem am vergangenen Freitag ver&amp;ouml;ffentlichten Beschluss vom 28. Februar 2008 entschieden (Az.: 1 BvR 2137/06). Verdoppelung des Beitrages Ebenso wie auf Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mussten Rentner bis zum Jahr 2003 auf sonstige Versorgungsbez&amp;uuml;ge wie zum Beispiel Betriebsrenten nur den halben Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen. Doch diesen manchen paradiesisch anmutenden Zust&amp;auml;nden hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2004 einen Riegel vorgeschoben. Von da an wurde auf sonstige Versorgungsbez&amp;uuml;ge der volle Beitragssatz erhoben. Erh&amp;auml;lt ein Rentner zum Beispiel eine monatliche Betriebsrente in H&amp;ouml;he von 700 Euro, so muss er darauf bei einem Beitragssatz von 13 Prozent 91 Euro und nicht wie bis zum Jahr 2003 nur 45,50 Euro an Krankenkassen-Beitr&amp;auml;gen zahlen.</description>
	</item>
	<item rdf:about="http://www.schmidtconsult.com//content/view/827/69/">
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		<dc:date>2008-04-04T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title> Private Vorsorge im Trend</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/827/69/</link>
		<description>    					  					 Die Zahl der Menschen, die sich mit ihrer zu erwartenden finanziellen Lage im Alter befassen, w&amp;auml;chst rapide. Das zeigt eine aktuelle Umfrage.(verpd) Die breite &amp;ouml;ffentliche Diskussion &amp;uuml;ber die Notwendigkeit einer privaten Vorsorge im Alter als unabdingbare Erg&amp;auml;nzung der gesetzlichen Rentenversicherung scheint bei den Bundesb&amp;uuml;rgern endlich angekommen zu sein. Innerhalb von nur zwei Jahren stieg die Zahl der Menschen, die sich schon n&amp;auml;her mit ihrer zu erwartenden finanziellen Situation im Alter befasst haben, auf 70 Prozent, wie aus einer Umfrage des Instituts f&amp;uuml;r Demoskopie Allensbach (http://www.ifd-allensbach.de/) hervorgeht. Im Jahr 2006 hatten sich lediglich 54 Prozent Gedanken &amp;uuml;ber ihre finanzielle Zukunft gemacht, wie Allensbach-Gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrerin, Professorin Renate K&amp;ouml;cher, auf einer Veranstaltung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (http://www.gdv.de/) (GDV) in Berlin ausf&amp;uuml;hrte. Impulse kommen dabei aus Gespr&amp;auml;chen mit Freunden und Verwandten (34 Prozent), den Medien (Fernsehen 22 Prozent, Zeitungen 17 Prozent) und Finanzberatern (Versicherungsvertreter zw&amp;ouml;lf Prozent, Bankberater zehn Prozent, Steuerberater sieben Prozent). Bedeutung der gesetzlichen Rente sinkt Dass die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft an Bedeutung verlieren wird, ist mittlerweile 68 Prozent der Menschen bewusst. Nur eine Minderheit von vier Prozent glaubt, dass das Gewicht der gesetzlichen Rentenversicherung noch zunehmen wird. F&amp;uuml;r 82 Prozent der in der repr&amp;auml;sentativen Umfrage befragten Personen (im Alter ab 16 Jahren) ist klar, dass die Bedeutung der gesetzlichen Rente sinken wird. Und bei Einkommensbeziehern von monatlich &amp;uuml;ber 2.000 Euro glauben dies sogar 90 Prozent. Wunsch und Wirklichkeit klaffen auseinander Die Vorstellungen der Menschen von einer idealen Altersvorsorge und ihren tats&amp;auml;chlichen Erwartungen gehen deutlich auseinander, wie die Allensbach-Umfrage belegt. Als zentraler Baustein wird nach wie vor die gesetzliche Rente angesehen. Der Wunsch nach einer eigenen Wohnimmobilie ist ebenfalls sehr ausgepr&amp;auml;gt (69 Prozent). Jedoch glauben lediglich 46 Prozent, dieses Ziel auch verwirklichen zu k&amp;ouml;nnen. Ob hier die neue Wohn-Riester-F&amp;ouml;rderung etwas bewegen wird, an der die Versicherungswirtschaft erst k&amp;uuml;rzlich Nachbesserungen eingefordert hat, bleibt abzuwarten.</description>
	</item>
	<item rdf:about="http://www.schmidtconsult.com//content/view/822/69/">
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		<dc:date>2008-04-04T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title> Wer hilft Senioren nach einem Unfall im Alltag?</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/822/69/</link>
		<description>    					  					 Auch wenn der Wunsch von &amp;auml;lteren Menschen nach Unterst&amp;uuml;tzung von Angeh&amp;ouml;rigen nach einem Unfall gro&amp;szlig; ist, w&amp;auml;chst der Bedarf nach fremder Hilfe im Alter, wie eine aktuelle Studie zeigt.(verpd) Die Deutschen werden immer &amp;auml;lter, leben h&amp;auml;ufiger allein und haben entsprechend spezifische Bed&amp;uuml;rfnisse. Eine im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (http://www.gdv.de/) (GDV) von der Gesellschaft f&amp;uuml;r Konsumforschung (GfK) erstellte Studie best&amp;auml;tigt, dass die Unfallh&amp;auml;ufigkeit mit zunehmenden Alter stark ansteigt &amp;ndash; und kommt zu dem Ergebnis, dass oft fremde Hilfe n&amp;ouml;tig wird. Fast ein Drittel der &amp;uuml;ber 75-J&amp;auml;hrigen sei bereits betroffen, zitierte J&amp;uuml;rgen Engel, Vorsitzender des GDV-Fachausschusses Unfallversicherung, auf einer Veranstaltung aus der Studie, f&amp;uuml;r die 759 Deutsche ab 55 Jahren befragt wurden. Rund zehn Prozent der Senioren bewerten ihren Gesundheitszustand auch nach der Genesungsphase deutlich schlechter als vor dem Unfall. Dabei wollen aber 80 Prozent der befragten Senioren auch bei zunehmender Hilfsbed&amp;uuml;rftigkeit weiterhin in der eigenen Wohnung leben. Wachsender Bedarf Damit w&amp;auml;chst aber auch der Bedarf nach unterst&amp;uuml;tzenden Haushaltsleistungen in Notf&amp;auml;llen. Hier setzt die private Unfallversicherung f&amp;uuml;r Senioren an, die die L&amp;uuml;cke im Sozialversicherungs-System schlie&amp;szlig;en soll.</description>
	</item>
	<item rdf:about="http://www.schmidtconsult.com//content/view/824/69/">
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		<dc:date>2008-03-11T11:52:55+01:00</dc:date>
		<dc:source>http://www.schmidtconsult.com/</dc:source>
		<title> Transparenzoffensive der Lebensversicherer</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/824/69/</link>
		<description>    					  					 Die Versicherungswirtschaft will im Konkurrenzkampf mit Fondsanbietern und Banken mit einem neuen Transparenzkonzept punkten.Der Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (http://www.gdv.de/) (GDV) hat ein neues Transparenzkonzept pr&amp;auml;sentiert, das &amp;uuml;ber die gesetzlich geregelten Informationspflichten f&amp;uuml;r Lebensversicherungen hinausgeht. Ab dem 1. Juli 2008 muss die Belastung eines Lebensversicherungs-Vertrages mit einmaligen und j&amp;auml;hrlichen Kosten als Euro-Betrag genannt werden (Euro-Kostenausweis). Bei Investmentfonds ist gesetzlich nur Pflicht die Nennung einer Gesamtkostenquote, der sogenannten &amp;bdquo;Total Expense Ratio&amp;ldquo; (TER) &amp;ndash; mit Ausnahme der Kosten f&amp;uuml;r Wertpapiertransaktionen &amp;ndash;, und der Ausgabeaufschl&amp;auml;ge in Prozent der Beitr&amp;auml;ge. Die Angabe von absoluten Eurobetr&amp;auml;gen, wie dies von den Lebensversicherern verlangt wird, ist bei Investmentfonds jedoch keine gesetzliche Pflicht.  Mehr Vergleichbarkeit Um eine Vergleichbarkeit verschiedener Produkte und Produktkategorien zu erm&amp;ouml;glichen, schl&amp;auml;gt die Versicherungswirtschaft nun vor, auch eine Kostenkennziffer auszuweisen, die die Wirkung der Verwaltungskosten auf die Rendite eines Vertrages beschreibt. In GDV-Kreisen hofft man, dass ab 1. Juli &amp;ndash; dann wird der Euro-Kostenausweis verpflichtend &amp;ndash; auch der Druck auf Banken wachsen wird, ihre Kosten gegen&amp;uuml;ber dem Kunden aufzudecken.</description>
	</item>
	<item rdf:about="http://www.schmidtconsult.com//content/view/816/69/">
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		<dc:date>2008-04-11T01:00:00+01:00</dc:date>
		<dc:source>http://www.schmidtconsult.com/</dc:source>
		<title> Keine Rente für Raser</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/816/69/</link>
		<description>    					  					 Ein Wegeunfall zieht nicht in jedem Fall Leistungen der Berufsgenossenschaft nach sich. Das erfuhr ein r&amp;uuml;cksichtsloser Autofahrer vor dem Bundessozialgericht.(verpd) Autofahrern, die sich auf dem Weg zur Arbeit in besonders schwerer Weise verkehrsgef&amp;auml;hrdend verhalten, kann bei einer Karambolage zwar nicht die generelle Anerkennung als Berufsunfall versagt werden. Doch das n&amp;uuml;tzt ihnen wenig. Denn einen Rechtsanspruch auf Zahlung von Leistungen ihrer Berufsgenossenschaft haben sie trotz allem nicht. Das hat das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 18. M&amp;auml;rz 2008 klargestellt (Az.: B 2 U 1/07 R). An Bergkuppe &amp;uuml;berholt Der Kl&amp;auml;ger &amp;uuml;berholte mit seinem Pkw vor einer Bergkuppe auf der Fahrt von seiner Wohnung zu seiner Praktikumsstelle in einer Rechtskurve eine Fahrzeugkolonne und kollidierte mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Dabei wurden sowohl dessen Fahrerin als auch er selbst verletzt. Nachdem der Kl&amp;auml;ger rechtkr&amp;auml;ftig wegen vors&amp;auml;tzlicher Stra&amp;szlig;enverkehrs-Gef&amp;auml;hrdung verurteilt wurde, verweigerte ihm seine Berufgenossenschaft die Gefolgschaft. Sie war nicht bereit, den Vorfall als Wegeunfall anzuerkennen. Doch dem wollte das Bundessozialgericht nicht folgen. In einer Entscheidung vom 4. Juni 2002 (Az.: B 2 U 11/01 R) wurde die Berufsgenossenschaft dazu verurteilt, den Unfall als Wegeunfall anzuerkennen .</description>
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		<dc:date>2008-04-04T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title> Geplante Rentenerhöhung wird zum Zankapfel</title>
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		<description>    					  					 Was zun&amp;auml;chst als wohlmeinendes Geschenk f&amp;uuml;r Rentner gedacht war, damit auch sie am Aufschwung teilhaben k&amp;ouml;nnen, erweist sich mehr und mehr als Sprengstoff f&amp;uuml;r die Regierung.(verpd) Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sind sich einig, dass Rentnerinnen und Rentner am Aufschwung teilhaben sollen. Doch das st&amp;ouml;&amp;szlig;t auf vielen Seiten auf Widerstand. Die normale Rentenanpassung zum 1. Juli w&amp;auml;re mit lediglich 0,46 Prozent karg ausgefallen, da der sogenannte Riester-Faktor den Anstieg d&amp;auml;mpft. Die Koalitionsspitzen haben nun beschlossen, diesen Faktor in diesem und im n&amp;auml;chsten Jahr auszusetzen, so dass die Renten per Juli um 1,1 Prozent erh&amp;ouml;ht werden k&amp;ouml;nnen. Die beiden ausgesetzten K&amp;uuml;rzungen, die den Rentenanstieg um jeweils 0,65 Prozentpunkte ged&amp;auml;mpft h&amp;auml;tten, sollen dann in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt werden, wie das Arbeitsministerium (http://www.bmas.de/coremedia/generator/24896/2008__03__14__rentenanpassung.html) mitteilte. Unverst&amp;auml;ndnis von vielen Seiten Der Eingriff in das Rentenrecht sorgte nicht nur bei Wirtschaftsverb&amp;auml;nden f&amp;uuml;r Unverst&amp;auml;ndnis, sondern auch in den Koalitionsfraktionen selbst, zumal in Aussicht gestellte Senkungen der Beitr&amp;auml;ge zur Rentenversicherung nun sp&amp;auml;ter erfolgen sollen. Die j&amp;uuml;ngeren Generationen w&amp;uuml;rden belastet. Das Finanzministerium lehnt nach Medienberichten zudem Sonderbelastungen f&amp;uuml;r den Haushalt ab. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums sagte auf Anfrage, zu Details k&amp;ouml;nne er keine Stellung nehmen. &amp;bdquo;Der Entwurf ist noch in der Abstimmung.&amp;ldquo; Von daher sei auch offen, wann der Gesetzentwurf ins Kabinett kommen werde.</description>
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		<dc:date>2008-04-04T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title> Das große Fischsterben</title>
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		<description>    					  					 Muss ein Gartenmarkt seine Kunden darauf hinweisen, dass bestimmte Waren wegen einer Belastung mit Schadstoffen nicht f&amp;uuml;r jede Art der Verwendung geeignet sind?(verpd) Ein Gartenmarkt ist nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ein Kunde eine schadstoffbelastete Ware atypisch einsetzt und er dadurch einen Schaden erleidet &amp;ndash; so das Landgericht M&amp;uuml;nchen in einer k&amp;uuml;rzlich ver&amp;ouml;ffentlichten Entscheidung (Az.: 35 O 5443/07). Der Kl&amp;auml;ger ist Besitzer eines gro&amp;szlig;en Aquariums. Im Jahr 2006 erwarb er in einem Gartencenter mehrere Bambusst&amp;auml;be, welche in der Freilandabteilung des Marktes neben einem Regal mit Pflanzent&amp;ouml;pfen angeboten wurden. 80 tote Zierfische Nachdem der Kl&amp;auml;ger die St&amp;auml;be zurechtgeschnitten hatte, setzte er sie in sein Aquarium ein. Doch die Freude an der neuen Zierde dauerte nur kurz. Denn etwa drei bis vier Wochen nach der Aktion setzte ein gro&amp;szlig;es Fischsterben ein, dem 80 wertvolle Zierfische zum Opfer fielen. Ursache f&amp;uuml;r den Tod der Fische war eine chemische Behandlung der Bambusst&amp;auml;be, von welcher der Kl&amp;auml;ger nichts gewusst hatte. Er war der Ansicht, dass der Gartenmarkt dazu verpflichtet gewesen w&amp;auml;re, auf die Behandlung der St&amp;auml;be mit Chemikalien hinzuweisen und forderte f&amp;uuml;r die verendeten Fische Schadenersatz in H&amp;ouml;he von rund 10.000 Euro. Kein Sachmangel Doch der Besitzer des Gartencenters war sich keiner Schuld bewusst. Die Sache ging daher vor Gericht und der Kl&amp;auml;ger erlitt eine Niederlage. Nach Ansicht des Gerichts liegt kein Sachmangel der Bambusst&amp;auml;be vor. Der beklagte Gartenmarkt hat auch keine seiner vertraglichen Nebenpflichten verletzt. Kunden von Gartenm&amp;auml;rkten m&amp;uuml;ssen damit rechnen, dass die dort verkauften Waren &amp;uuml;berwiegend f&amp;uuml;r die Verwendung in Au&amp;szlig;enbereichen, wie zum Beispiel G&amp;auml;rten, bestimmt und nicht f&amp;uuml;r eine atypische Verwendung geeignet sind. &amp;Uuml;berzogene Forderung an Aufkl&amp;auml;rungspflicht &amp;bdquo;Es w&amp;uuml;rde in objektiver Hinsicht die Aufkl&amp;auml;rungspflicht des Verk&amp;auml;ufers &amp;uuml;berspannen, wollte man ihm bei jedem zum Verkauf angebotenen Gegenstand eine Erkundigungspflicht dahingehend auferlegen, ob gegebenenfalls bei anderweitiger Verwendung irgendwelche Sch&amp;auml;den entstehen k&amp;ouml;nnten&amp;ldquo; &amp;ndash; hei&amp;szlig;t es w&amp;ouml;rtlich in der Urteilsbegr&amp;uuml;ndung. Nachdem die Berufung des Kl&amp;auml;gers gegen das Urteil am 28. Dezember 2007 vom Oberlandesgericht M&amp;uuml;nchen zur&amp;uuml;ckgewiesen wurde, ist die Entscheidung rechtskr&amp;auml;ftig.</description>
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		<dc:date>2008-03-11T11:52:55+01:00</dc:date>
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		<title> Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden</title>
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		<description>    					  					 &amp;Uuml;berflutungssch&amp;auml;den sind nicht in jede Hausrat-, Gesch&amp;auml;ftsinhalt- und Wohngeb&amp;auml;udeversicherung mit eingeschlossen.(verpd) Durch heftige Regenf&amp;auml;lle kommt es immer wieder zu &amp;Uuml;berflutungen in Wohnungen und H&amp;auml;usern. Solche Sch&amp;auml;den k&amp;ouml;nnen in vielen Hausrat- und Geb&amp;auml;udeversicherungen mitversichert werden. Das sogenannte Jahrhundert-Hochwasser vor einigen Jahren an Donau, Elbe und den Nebenfl&amp;uuml;ssen ger&amp;auml;t immer mehr in Vergessenheit, doch die Gefahr ist geblieben. So kann es zum Beispiel durch heftige Sommer-Gewitter mit starken Regenf&amp;auml;llen jederzeit auch abseits der Fl&amp;uuml;sse zu &amp;Uuml;berschwemmungen kommen. Gef&amp;auml;hrdet sind in solchen F&amp;auml;llen Wohnungs- und Betriebseinrichtungen sowie Geb&amp;auml;ude. In den meisten Hausrat-, Gesch&amp;auml;ftsinhalts- und Geb&amp;auml;udeversicherungen sind derartige Sch&amp;auml;den nicht automatisch eingeschlossen. Nur wer den Schutz ausdr&amp;uuml;cklich w&amp;uuml;nscht und bereit ist, einen vergleichsweise geringen Zuschlag zu zahlen, ist versichert &amp;ndash; allerdings wird niemand zu seinem Gl&amp;uuml;ck gezwungen. Um die Mehrbeitr&amp;auml;ge gering zu halten, wird die Absicherung oft mit vertretbaren Selbstbehalten angeboten. Wenn das Haus zu nah am Wasser gebaut ist F&amp;uuml;r die Bewohner von regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig von &amp;Uuml;berflutungen heimgesuchten Gebieten gibt es keine Versicherung. Der Grund: wenn es sie g&amp;auml;be, w&amp;auml;re die Pr&amp;auml;mie unbezahlbar. Um die Beitr&amp;auml;ge g&amp;uuml;nstig kalkulieren zu k&amp;ouml;nnen, wird der Schutz gegen &amp;Uuml;berschwemmungen im Paket mit Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen angeboten. Manchmal k&amp;ouml;nnen im Rahmen dieser erweiterten Elementarschaden-Deckung au&amp;szlig;erdem Sch&amp;auml;den durch R&amp;uuml;ckstau mitversichert werden. Das ist der Wasseraustritt aus dem Rohrsystem des versicherten Hauses als Folge von &amp;Uuml;berschwemmungen. Beispiel: Wegen &amp;Uuml;berlastung der Kanalisation flie&amp;szlig;en Abw&amp;auml;sser in die falsche Richtung und ergie&amp;szlig;en sich durch die Toiletten in Wohnungen.</description>
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		<dc:date>2008-04-04T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Streit um Krankentagegeld</title>
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		<description>    					  					 Ist es f&amp;uuml;r privat Krankenversicherte egal, in welcher Klinik sie sich behandeln lassen?(verpd) Werden in einem Krankenhaus sowohl Kur- und Sanatoriums- als auch medizinische Behandlungen durchgef&amp;uuml;hrt (sogenannte &amp;bdquo;gemischte Anstalt&amp;ldquo;), so ist eine Leistungspflicht eines privaten Krankenversicherers grunds&amp;auml;tzlich von seiner vorherigen Zusage abh&amp;auml;ngig. Das gilt selbst dann, wenn sich die Behandlung im Nachhinein als medizinisch notwendig erweist, so das Amtsgericht M&amp;uuml;nchen in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung (Az.: 223 C 10125/07). Behandlung wegen einer Allergie Der Kl&amp;auml;ger hatte bei dem beklagten Versicherer f&amp;uuml;r sich und seine Ehefrau eine Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen. Anfang 2004 wollte sich die Ehefrau des Kl&amp;auml;gers in eine Klinik begeben, um sich dort wegen einer Allergie behandeln zu lassen. Dieses teilte ihr Ehemann dem Versicherer mit. Da in der Klinik sowohl Kur- und Sanatoriums-Behandlungen als auch medizinische Heilbehandlungen durchgef&amp;uuml;hrt wurden, bat der Versicherer den Kl&amp;auml;ger zur &amp;Uuml;berpr&amp;uuml;fung der Sachlage um die &amp;Uuml;bersendung weiterer Unterlagen. Gleichzeitig teilte er dem Versicherten mit, dass die Zahlung von Krankentagegeld bedingungsgem&amp;auml;&amp;szlig; zwingend von seiner vorherigen Zusage abh&amp;auml;nge. Fehlende Zusage</description>
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		<dc:date>2008-04-04T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title> Service oder Preis, das ist hier die Frage</title>
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		<description>    					  					 Was f&amp;uuml;r die deutschen Verbraucher die wichtigsten Gr&amp;uuml;nde bei der Entscheidung f&amp;uuml;r einen Finanzdienstleister sind, zeigt eine aktuelle Umfrage &amp;ndash; mit einem durchaus &amp;uuml;berraschenden Ergebnis.(verpd) Nicht etwa niedrige Preise, sondern der Kundendienst und die Zuverl&amp;auml;ssigkeit stehen bei deutschen Verbrauchern an erster Stelle, wenn sie sich f&amp;uuml;r einen Finanzdienstleister entscheiden. Das ist das Ergebnis einer Magazin-Umfrage unter rund 24.000 Lesern in 16.000 europ&amp;auml;ischen L&amp;auml;ndern, davon rund 5.000 aus Deutschland. Geiz ist nicht immer nur &amp;bdquo;geil&amp;ldquo; Die Parole, dass Geiz &amp;bdquo;geil&amp;ldquo; ist, hat gerade in Deutschland eine nicht unerhebliche Zahl von Anh&amp;auml;ngern. Doch wenn es um Finanzdienstleistungen geht, setzen deutsche Verbraucher auf Zuverl&amp;auml;ssigkeit und Kundendienst. Bei der Frage nach den wichtigsten Kriterien f&amp;uuml;r die Auswahl eines Finanzdienstleisters wird an erster Stelle mit 50 Prozent ein exzellenter Kundendienst genannt, gefolgt von der Zuverl&amp;auml;ssigkeit des Anbieters und seiner Produkte. Pers&amp;ouml;nliche Erfahrungen sowie das gute Image des Anbieters und seiner Produktpalette sind f&amp;uuml;r knapp jeden Dritten mit ein wichtiges Kriterium. Ein niedriger Preis ist hingegen f&amp;uuml;r gerade mal 23 Prozent der Befragten ein wichtiges Kriterium.</description>
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		<dc:date>2008-03-13T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Sozialhilfe trotz Immobilienbesitz?</title>
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		<description>   					   Wann sich ein Sozialhilfeempf&amp;auml;nger eine angeblich wertlose Auslandsimmobilie als Verm&amp;ouml;gen anrechnen lassen muss, hat das Sozialgericht Dortmund klargestellt.(verpd) Stellt sich heraus, dass ein Sozialhilfeempf&amp;auml;nger eine Auslandsimmobilie besitzt, &amp;uuml;ber deren Wert er keine konkreten Angaben machen kann, so kann ihm die Zahlung weiterer Leistungen verweigert werden &amp;ndash; so das Sozialgericht Dortmund in einem jetzt ver&amp;ouml;ffentlichten, rechtskr&amp;auml;ftigen Beschluss vom 23. Februar 2007 (Az.: S 47 SO 244/06 ER).  Der Kl&amp;auml;ger bezog von der Stadt L&amp;uuml;denscheid Sozialhilfe. Als die Stadt davon erfuhr, dass er in der T&amp;uuml;rkei ein bebautes Grundst&amp;uuml;ck besa&amp;szlig;, forderte sie ihn dazu auf, konkrete Angaben zu dessen Wert zu machen und diese durch Belege zu untermauern.  Wertlose Immobilie?  Daraufhin behauptete der Kl&amp;auml;ger, dass es sich bei dem Haus und dem Grundst&amp;uuml;ck um eine wertlose Immobilie handele, die er von seinem Vater geerbt habe. Das Haus sei stark renovierungsbed&amp;uuml;rftig und verf&amp;uuml;ge noch nicht einmal &amp;uuml;ber einen Strom- und Wasseranschluss. Es k&amp;ouml;nne daher weder vermietet noch verkauft werden.  Gleichzeitig legte er eine Bescheinigung des Dorfvorstehers vor, der das angeblich mehr als 50 Jahre alte Haus ebenfalls als dringend renovierungsbed&amp;uuml;rftig bezeichnete, au&amp;szlig;erdem aber aussagte, dass es von dem Kl&amp;auml;ger bei seinen Besuchen bewohnt w&amp;uuml;rde. Dieser hatte zuvor eine Bewohnbarkeit bestritten.</description>
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		<dc:date>2008-03-11T11:52:55+01:00</dc:date>
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		<title> Mit qualmenden Reifen in die Leitplanke</title>
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		<description>    					  					 Ist ein Vollkaskoversicherer zur Leistung verpflichtet, wenn ein Fahrzeug bei einem Kavaliersstart zu Schaden kommt?(verpd) Ein Autofahrer, dessen Fahrzeug bei einem Kavaliersstart gegen eine Leitplanke prallt, handelt grob fahrl&amp;auml;ssig. Er kann daher nicht mit einer Entsch&amp;auml;digung seines Vollkaskoversicherers rechnen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: 20 U 218/06). Filmreifer Start Der Ehemann der Kl&amp;auml;gerin stand mit deren Sportwagen in der linken von zwei Linksabbiegerspuren vor einer roten Ampel. Rechts neben ihm befand sich ein anderer Sportwagenfahrer, der ebenfalls nach links abbiegen wollte. Als die Ampel auf gr&amp;uuml;n schaltete, legte der Mann einen filmreifen Rennwagenstart hin. Ein Zeuge sagte sp&amp;auml;ter aus, dass es von dem Gummiabrieb der Reifen derma&amp;szlig;en gequalmt habe, dass von der Kreuzung kaum noch etwas zu erkennen gewesen sei. Unmittelbar am Ende der Einm&amp;uuml;ndung dreht sich das Fahrzeug der Kl&amp;auml;gerin um seine eigene Achse und prallte gegen eine Leitplanke. Dabei entstand an dem Sportwagen ein Schaden von knapp 8.000 Euro. Den wollte die Kl&amp;auml;gerin von ihrem Vollkaskoversicherer erstattet haben.</description>
	</item>
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		<dc:date>2008-03-11T11:52:55+01:00</dc:date>
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		<title>Steuerentlastung für privat Krankenversicherte</title>
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		<description>   					  					 Bis Ende 2009 muss der Gesetzgeber die Abzugsf&amp;auml;higkeit von Beitr&amp;auml;gen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung neu regeln &amp;ndash; worum es geht und wer davon profitiert.(verpd) Die Beitr&amp;auml;ge zur privaten Krankenversicherung m&amp;uuml;ssen in naher Zukunft in h&amp;ouml;herem Umfang von der Einkommensteuer absetzbar sein als bisher, so das Bundesverfassungs-Gericht in einem Beschluss vom 13. M&amp;auml;rz 2008 (Az.: 2 BvL 1/06). Dem Beschluss lag die Klage eines Rechtsanwalts und seiner nicht berufst&amp;auml;tigen Frau zugrunde. Das Ehepaar und seine sechs Kinder waren ausschlie&amp;szlig;lich privat kranken- und pflegeversichert. F&amp;uuml;r das Streitjahr 1997 beliefen sich die Beitr&amp;auml;ge auf rund 36.000 DM. Verfassungswidrige Regelung In seiner Einkommensteuer-Erkl&amp;auml;rung machte das Paar Vorsorgeaufwendungen in H&amp;ouml;he von insgesamt 66.000 DM geltend, darunter die Kranken- und Pflegeversicherungs-Beitr&amp;auml;ge. Unter Hinweis auf den damaligen H&amp;ouml;chstsatz gem&amp;auml;&amp;szlig; Paragraf 10 Einkommensteuer-Gesetz (http://bundesrecht.juris.de/estg/__10.html) erkannte das Finanzamt jedoch lediglich den seinerzeit g&amp;uuml;ltigen H&amp;ouml;chstsatz von knapp 20.000 DM als abzugsf&amp;auml;hige Vorsorgeaufwendungen an. Aktuell betr&amp;auml;gt dieser H&amp;ouml;chstsatz 13.850 Euro. Das hielten die Kl&amp;auml;ger und mit ihnen auch die Richter des  Bundesverfassungs-Gerichts f&amp;uuml;r verfassungswidrig.</description>
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		<dc:date>2008-03-28T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Riester-Förderung auf zehn Prozent anheben</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/804/69/</link>
		<description> 					 Der Bankenverband h&amp;auml;lt Reformen in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge f&amp;uuml;r dringend geboten, wenn der Lebensstandard dauerhaft gesichert werden soll.(verpd) Nach Einsch&amp;auml;tzung des Bundesverbandes Deutscher Banken (BDB) kommt die betriebliche und private Altersvorsorge nicht schnell genug voran. Wenn der Lebensstandard der Deutschen im Alter dauerhaft gesichert und zugleich Generationengerechtigkeit gewahrt werden soll, sind rentenpolitische Reformschritte dringend erforderlich, so der BDB. F&amp;uuml;r den Chefvolkswirt des Bankenverbands, Bernd Brab&amp;auml;nder, zeigt sich die Deckungsl&amp;uuml;cke etwa daran, dass erst gut zehn Millionen Riester-Vertr&amp;auml;ge abgeschlossen wurden, obwohl es etwa 30 Millionen Anspruchsberechtigte gebe. Und 17 Millionen Rentenanspr&amp;uuml;chen aus der betrieblichen Altersvorsorge st&amp;uuml;nden &amp;uuml;ber 40 Millionen Erwerbst&amp;auml;tige gegen&amp;uuml;ber, die eine solche Vorsorge treffen k&amp;ouml;nnten. Der Bankenverband hofft, mit seinen Vorschl&amp;auml;gen zu Vereinfachung, Transparenz und einer gr&amp;ouml;&amp;szlig;eren Wahrnehmung von Renditechancen, den Gesetzgeber in der kommenden Legislaturperiode zu Nachbesserungen bewegen zu k&amp;ouml;nnen. Kleinunternehmen st&amp;auml;rker ansprechen Schwerpunkte einer verst&amp;auml;rkten Altersvorsorge sollten Brab&amp;auml;nder zufolge kleine und mittlere Unternehmen sein, in die die betriebliche Altersvorsorge vermehrt hineingetragen werden sollte. Mit dem heutigen un&amp;uuml;bersichtlichen Instrumentarium seien viele Mittelst&amp;auml;ndler &amp;uuml;berfordert. Dabei sollte die M&amp;ouml;glichkeit einer reinen Beitragszusage geschaffen werden, mit der die Verpflichtung des Arbeitgebers auf die Zahlung der versprochenen Beitr&amp;auml;ge beschr&amp;auml;nkt wird. H&amp;ouml;here F&amp;ouml;rdergrenze und mehr Flexibilit&amp;auml;t Daneben gilt es laut Brab&amp;auml;nder den Verbreitungsgrad der Kapitaldeckung in den unteren Einkommensklassen massiv zu erh&amp;ouml;hen. Hier w&amp;auml;re die Schaffung einer einheitlichen F&amp;ouml;rdergrenze von zehn Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungs-Grenze hilfreich, die sowohl f&amp;uuml;r betriebliche als auch private Altersvorsorge gelten w&amp;uuml;rde. Zudem sollte eine Unterbrechung des Sparprozesses ebenso m&amp;ouml;glich sein wie Nachzahlungen in Form von Einmalleistungen, erkl&amp;auml;rte der Banken-Volkswirt. Damit k&amp;ouml;nnten Ver&amp;auml;nderungen in den Erwerbsbiografien aufgefangen werden.</description>
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		<dc:date>2008-03-11T11:52:55+01:00</dc:date>
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		<title>Wann gilt ein Gebrauchtwagen als unfallfrei?</title>
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		<description>    					  					 Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Gebrauchtwagenh&amp;auml;ndler ein Fahrzeug zur&amp;uuml;cknehmen muss, wenn sich nachtr&amp;auml;glich herausstellt, dass es nicht frei von Unfallsch&amp;auml;den ist.(verpd) Auch wenn ein Gebrauchtwagenh&amp;auml;ndler einem Kunden nicht ausdr&amp;uuml;cklich die Unfallfreiheit eines Fahrzeuges zugesichert hat, kann der K&amp;auml;ufer das Fahrzeug unter bestimmten Umst&amp;auml;nden zur&amp;uuml;ckgeben, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Auto einen Unfallschaden erlitten hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VIII ZR 253/05). Frei von Unfallsch&amp;auml;den? Der Kl&amp;auml;ger hatte von dem beklagten Kfz-H&amp;auml;ndler zu einem Preis von knapp 25.000 Euro einen rund drei Jahre alten Gebrauchtwagen erworben. Das Fahrzeug wies zu diesem Zeitpunkt eine Laufleistung von 54.000 Kilometern auf. Die Frage im Kaufvertrag &amp;bdquo;Unfallschaden laut Vorbesitzer?&amp;ldquo; hatte der beklagte H&amp;auml;ndler mit &amp;bdquo;nein&amp;ldquo; beantwortet. Der Kl&amp;auml;ger war daher davon ausgegangen, ein unfallfreies Fahrzeug erworben zu haben. Als er das Auto einige Monate sp&amp;auml;ter verkaufen wollte, stellte sich jedoch heraus, dass es doch einen Unfall erlitten hatte, bei welchem die Heckklappe eingebeult worden war.</description>
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	<item rdf:about="http://www.schmidtconsult.com//content/view/820/69/">
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		<dc:date>2008-04-04T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title> Chancen und Risiken der künftigen GmbH</title>
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		<description> 					 Noch in diesem Jahr soll die gr&amp;ouml;&amp;szlig;te Reform des GmbH-Rechts seit einhundert Jahren in Kraft treten. Neben einigen Vorteilen m&amp;uuml;ssen Gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrer und Gesellschafter auch mit h&amp;ouml;heren Haftungsrisiken rechnen.   					  					 Noch in diesem Jahr soll die gr&amp;ouml;&amp;szlig;te Reform des GmbH-Rechts seit einhundert Jahren in Kraft treten. Neben einigen Vorteilen m&amp;uuml;ssen Gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrer und Gesellschafter auch mit h&amp;ouml;heren Haftungsrisiken rechnen.(verpd) Ziel der in diesem Jahr anstehenden GmbH-Reform ist es, die Attraktivit&amp;auml;t der Rechtsform GmbH zu steigern. Zudem soll es einen besseren Schutz der Gl&amp;auml;ubiger in F&amp;auml;llen der Krise und der Insolvenz geben. Der bereits von der Bundesregierung verabschiedete &amp;bdquo;Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bek&amp;auml;mpfung von Missbr&amp;auml;uchen (http://www.bmj.bund.de/files/-/2109/RegE%20MoMiG.pdf)&amp;ldquo; (MoMiG), soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Gr&amp;uuml;ndungserleichterungen Die Gr&amp;uuml;ndung einer &amp;bdquo;Gesellschaft mit beschr&amp;auml;nkter Haftung&amp;ldquo; (GmbH) soll billiger, schneller und einfacher werden. Damit soll die Rechtsform der GmbH auch konkurrenzf&amp;auml;higer gegen&amp;uuml;ber der in Deutschland immer beliebter werdenden englischen Limited (Ldt.) werden. Zum einen soll das Mindeststammkapital f&amp;uuml;r die Gr&amp;uuml;ndung einer GmbH von 25.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt werden. Zudem soll auch eine haftungsbeschr&amp;auml;nkte Unternehmergesellschaft, also eine Art &amp;bdquo;Mini-GmbH,&amp;ldquo; mit einem Stammkapital ab einem Euro m&amp;ouml;glich sein, wenn das ben&amp;ouml;tigte Mindeststammkapital aus den k&amp;uuml;nftigen Gewinnen aufgebaut wird. Ein Muster-Gesellschaftsvertrag soll dar&amp;uuml;ber hinaus die Gr&amp;uuml;ndungsformalien erleichtern. Wird er verwendet, soll der Gesellschaftsvertrag nicht mehr notariell beurkundet werden m&amp;uuml;ssen.</description>
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		<dc:date>2008-03-11T11:52:55+01:00</dc:date>
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		<title>Eltern haften für ihre Kinder – oder?</title>
		<link>http://www.schmidtconsult.com//content/view/801/69/</link>
		<description>   					  					 Wenn Sch&amp;auml;den durch kleine Kinder verursacht werden, m&amp;uuml;ssen immer wieder Gerichte &amp;uuml;ber Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen entscheiden. So auch das Amtsgericht Koblenz in einem aktuellen Fall.(verpd) Wer als Aufsichtspflichtiger ein dreieinhalbj&amp;auml;hriges Kind in einem nur mit wenigen Kunden gef&amp;uuml;llten Kaufhaus nicht permanent im Auge beh&amp;auml;lt, dem kann nicht vorgeworfen werden, seine Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Es reicht aus, wenn der Aufsichtspflichtige einige Meter vor dem Kind hergeht und regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig nach ihm schaut, so das Amtsgericht Koblenz in einer k&amp;uuml;rzlich bekannt gewordenen Entscheidung (Az.: 4 C 43/07). Sturz einer &amp;auml;lteren Dame Eine 79-j&amp;auml;hrige Frau war in einem Kaufhaus zu Fall gekommen. Dabei hatte sie sich erheblich verletzt. Die &amp;auml;ltere Dame behauptete, dass der dreieinhalbj&amp;auml;hrige Sohn des Beklagten seitlich in sie hineingelaufen sei und sie dabei zu Boden gesto&amp;szlig;en habe. Sie machte den Vater des Kindes f&amp;uuml;r den Zwischenfall verantwortlich. Denn dieser war zum Zeitpunkt des Unfalls unbestritten einige Meter vor seinem Sohn hergegangen, ohne st&amp;auml;ndig nach ihm zu schauen. Erfolglose Klage Der Vater war allerdings der Ansicht, ausreichend auf seinen Sohn aufgepasst zu haben. Er wies daher die Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen der Verletzten als unbegr&amp;uuml;ndet zur&amp;uuml;ck. Auch mit ihrer hiergegen gerichteten Klage hatte die Frau keinen Erfolg. Sie musste zu ihrem Verdruss auch noch die Kosten des Rechtsstreits bezahlen.</description>
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		<dc:date>2008-04-11T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title> Ohne Brille wäre das nicht passiert</title>
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		<description>    					  					 Wie sorgsam muss ein Krankenhaus mit einem Patienten umgehen, der aus einer Narkose erwacht?(verpd) Ein Patient, der entgegen dem Rat des Pflegepersonals aufsteht und dabei zu Schaden kommt, hat keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz. Das gilt auch dann, wenn der Patient kurz zuvor aus einer Narkose erwacht ist. Das hat das Landgericht M&amp;uuml;nchen I vor Kurzem entschieden (Az.: 31 S 9676/07). Zerst&amp;ouml;rte Brille Der fehlsichtige Kl&amp;auml;ger unterzog sich in einer M&amp;uuml;nchener Klinik einer Darmspiegelung. Die Untersuchung wurde in Vollnarkose durchgef&amp;uuml;hrt. Vor dem R&amp;uuml;cktransport ins Krankenzimmer setzte ihm die Operationsschwester seine Brille wieder auf. Im Zimmer angekommen wies sie den Patienten darauf hin, dass er noch liegen bleiben m&amp;uuml;sse. Doch entgegen diesem Rat stand der Kl&amp;auml;ger auf. Dabei fiel ihm seine Brille von der Nase. Anschlie&amp;szlig;end trat der Mann in seiner Verwirrung zu allem Ungl&amp;uuml;ck auf seine Sehhilfe. Diese wurde dabei vollst&amp;auml;ndig zerst&amp;ouml;rt. Niederlage in zweiter Instanz Mit dem Argument, dass er nach der Narkose noch nicht ansprechbar und aufnahmef&amp;auml;hig war, forderte der Patient von der Klinik Schadenersatz f&amp;uuml;r die Brille. Nach seiner Ansicht h&amp;auml;tte ihm die Schwester die Brille angesichts der kurz zuvor stattgefundenen Narkose nicht aufsetzten d&amp;uuml;rfen. Das Amtsgericht folgte dieser Argumentation und gab der Klage des Mannes statt. Das f&amp;uuml;r die Berufung zust&amp;auml;ndige M&amp;uuml;nchener Landgericht sah die Sache jedoch anders und wies die Schadenersatz-Forderungen als unbegr&amp;uuml;ndet zur&amp;uuml;ck.</description>
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		<dc:date>2008-03-13T01:00:00+01:00</dc:date>
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		<title>Eine Wohnung reicht aus</title>
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		<description>   					   Ob Empf&amp;auml;nger von Arbeitslosengeld II Anspruch auf Zahlung von Unterkunftskosten haben, wenn sie bei einem Zweitwohnsitz kostenlos wohnen k&amp;ouml;nnen, hat das Landessozialgericht Hessen klargestellt.(verpd) Empf&amp;auml;nger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf offenkundig &amp;uuml;berfl&amp;uuml;ssige Leistungen &amp;ndash; so das Landessozialgericht Hessen in einer gestern ver&amp;ouml;ffentlichten Entscheidung vom 8. Oktober 2007 (Az.: L 7 AS 249/07 ER).  Die Richter des hessischen Landessozialgerichts stehen in dem Ruf, besonders &amp;bdquo;menschliche&amp;ldquo; Entscheidungen zu treffen. Doch es gibt F&amp;auml;lle, da m&amp;uuml;ssen auch die Darmst&amp;auml;dter Richter passen.  Mietfreies Wohnen  In der zu entscheidenden Sache hatte die 55-j&amp;auml;hrige Kl&amp;auml;gerin ihren ersten Wohnsitz in Frankfurt. Sie lebte jedoch seit Anfang August dieses Jahres dauerhaft in der Wohnung ihrer Eltern in Baden-W&amp;uuml;rttemberg, um ihre gebrechliche Mutter zu pflegen.  Die Frau war arbeitslos und beantragte daher die Zahlung von Arbeitslosengeld II. Das sollte ihr auch gew&amp;auml;hrt werden, allerdings ohne die Kosten f&amp;uuml;r eine Unterkunft. Denn in ihrem Elternhaus konnte sie mietfrei wohnen.  Um sich an den Wochenenden mit ihrem in einer Ausbildung befindlichen 17-j&amp;auml;hrigen Sohn treffen zu k&amp;ouml;nnen, wollte die Kl&amp;auml;gerin ihre Frankfurter Wohnung nicht aufgeben und versuchte auf gerichtlichem Wege, die &amp;Uuml;bernahme der Unterkunftskosten zu erstreiten.  Ohne Erfolg. Das Landessozialgericht Hessen wies die Klage der Frau als unbegr&amp;uuml;ndet zur&amp;uuml;ck.  Kein Geld bei sporadischer Nutzung  Hilfsbed&amp;uuml;rftige, die sich nur gelegentlich an ihrem ersten Wohnsitz aufhalten, ansonsten aber mietfrei an einem zweiten Wohnsitz leben, haben keinen Anspruch auf Zahlung von Unterkunftskosten.  Zwar sieht das Gesetz die &amp;Uuml;bernahme angemessener Kosten f&amp;uuml;r eine Unterkunft vor. Solche Kosten m&amp;uuml;ssen von dem Leistungstr&amp;auml;ger aber nicht &amp;uuml;bernommen werden, wenn eine Wohnung nur sporadisch genutzt wird, ansonsten aber die M&amp;ouml;glichkeit mietfreien Wohnens besteht.  Nach Ansicht des Gerichts ist f&amp;uuml;r die Treffen mit ihrem Sohn die Beibehaltung der Wohnung in Frankfurt weder n&amp;ouml;tig noch finanziell angemessen, zumal die Treffen auch an dem aktuellen Aufenthaltsort der Kl&amp;auml;gerin beziehungsweise des Sohnes stattfinden k&amp;ouml;nnten.  Eine Revision gegen die Entscheidung lie&amp;szlig; das Gericht nicht zu.</description>
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